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Verschmutztes Meer kann als Reisemangel gelten

Verschmutztes Meer kann als Reisemangel gelten

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Kein Schadenersatz: Ein verdreckter Strand am Urlaubsort ist ärgerlich, liegt aber nicht im Einflussbereich des Reiseveranstalters. Foto: Stefan Sauer
Wenn der Strandurlaub unter dem schmutzigen Meer leidet, sollten Touristen Geld einfordern. Ein Besuch bei der örtlichen Reiseleitung kann sich lohnen.

Berlin. 

Ein stark verdrecktes Meer am Urlaubsort kann einen Reisemangel darstellen, der eine Minderung des Reisepreises rechtfertigt. „Das ist der Fall, wenn die Nutzung des Strandes durch die Verschmutzungen massiv beeinträchtigt ist“, erklärt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Verschweigt der Veranstalter das Problem, verletze er seine Informationspflicht. „Denn in der Regel handelt es sich bei Verschmutzungen ja um ein Problem, das dauerhaft besteht.“

Eine Belästigung durch Algen, trübes Wasser oder ins Meer geleitete Abfälle müssen Urlauber dagegen in der Regel hinnehmen. Sie gehören nach Ansicht der Gerichte zum allgemeinen Lebensrisiko. Sind Urlauber mit der Qualität von Meer und Strand nicht zufrieden, sollten sie sich in jedem Fall an die örtliche Reiseleitung wenden.