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Nicht ohne Reisebestätigung starten

Nicht ohne Reisebestätigung starten

Düsseldorf (dapd). Ob per Internet oder im Reisebüro – wer eine Pauschalreise bucht, erhält im Anschluss vom Veranstalter eine Reisebestätigung. In ihr sind die Details des Urlaubs verzeichnet. Schwierig wird es, wenn die Reisebestätigung ausbleibt. Dann sollte der Kunde schnell den Kontakt zum Veranstalter suchen und notfalls von der Reise zurücktreten. Denn wenn er einfach auf gut Glück zum Flughafen fährt, kann er eine böse Überraschung erleben.

„Bei praktisch allen deutschen Reiseveranstaltern kommt der Vertragsabschluss erst mit Versenden der Reisebestätigung zustande“, erläutert Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Das sei in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen so geregelt. Alle relevanten Daten eines Urlaubs seien gemeinhin in der Bestätigung zusammengefasst, etwa das genaue Reisedatum, die Unterbringung und Anreise sowie die Verpflegung. „Ohne eine Reisebestätigung hat man auch keinen Anspruch auf eine Leistung.“ Das bedeutet: Fahre man ohne Reisebestätigung zum Flughafen, bleibe man vielleicht dort sitzen – ohne Anrecht auf einen Flug oder eine Entschädigung, sagt Wagner.

Tätig werden sollten Urlauber, wenn sich vier Tage nach der Buchung immer noch nichts getan hat, rät Wagner. Wobei dies nur als Faustregel zu verstehen sei. „Im Einzelfall kann das stark abweichen. Wenn man kurzfristig gebucht hat, hat es keinen Sinn, so lange abzuwarten.“ Wer nicht mehr warten kann oder will, dem empfiehlt Wagner, eine Frist zu setzen. Dazu genüge eine formlose E-Mail. „Darin schreibt man dem Veranstalter, dass man sich nicht mehr an sein Angebot gebunden fühlt, wenn man nicht innerhalb eines gewissen Zeitraums eine Bestätigung erhält.“ Komme diese nicht innerhalb der genannten Zeit, sei auch kein Vertrag zustande gekommen.

Stornogebühren fielen daher nicht an, allerdings müsse man den Zeitraum genau benennen – Wagner zufolge reicht eine Frist von zwölf Stunden durchaus aus. „Das hängt immer auch ein bisschen von der Situation ab. Gibt es Alternativangebote, kann man eine so kurze Frist aber erwägen.“

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass trotz einer ausbleibenden Bestätigung das Konto belastet wird, rät Wagner zur Gelassenheit. „Das kann man als sogenannte konkludente Annahme werten. Durch das schlüssige Handeln des Veranstalters ist rechtstheoretisch damit der Vertrag zustande gekommen.“ Daher könne man davon ausgehen, dass die Buchung angenommen worden ist. Klärungsbedarf bestehe trotzdem. „Am besten wendet man sich auch hier an den Veranstalter. Liefert er keine Reisebestätigung nach, sollte man das Geld umgehend zurückbuchen lassen“, empfiehlt die Expertin.

dapd