Gesetz zur Absicherung von Pauschalreisen tritt in Kraft
Damit Urlauber nicht auf den Kosten sitzen bleiben, musste bisher der Staat einspringen. Das soll künftig nicht mehr nötig sein.
Berlin.
Wenn ein Reiseveranstalter pleitegeht, soll das künftig weder seine Kunden noch die Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Nun tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Pauschalurlauber über einen millionenschweren Fonds besser gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters absichern soll.
In diesen Sicherungsfonds müssen die Veranstalter selbst einzahlen. Hintergrund ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Staat einsprang.
Der Fonds soll künftig Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren. Er löst grundsätzlich die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab. Von der Pflicht, in den Reisesicherungsfonds einzuzahlen, werden nur kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro ausgenommen. Wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte, soll die Neuregelung nach einer Übergangsphase für Reisebuchungen ab dem 1. November verpflichtend sein. (dpa)