Gegen Corona geimpft oder von Covid-19 genesen: Das eine oder das andere zu sein wird zunehmend zur Voraussetzung für die Teilnahme an organisierten Reisen – nun auch beim Kreuzfahrtenanbieter A-Rosa.
Rostock.
Für Kreuzfahrten mit A-Rosa gilt flottenweit jetzt die sogenannte 2G-Regel. Alle Reisenden im Alter ab 12 Jahren müssen somit einen Nachweis über den vollständigen Corona-Impfschutz oder die Genesung von einer Erkrankung mit Covid-19 erbringen, wie der Anbieter von Flusskreuzfahrten mitteilt.
Kinder bis 12 Jahre dürfen mitfahren, wenn sie beim Check-in einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Mit der Einführung der 2G-Regel trägt A-Rosa nach eigener Aussage dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Gäste Rechnung. Zuvor hatte bereits die Reederei Nicko Cruises angekündigt, das 2G-Konzept an Bord ihrer Schiffe einzuführen. (dpa)