Schnell gebucht heißt im Internet oft auch: Schnell Fehler gemacht
Wer noch schnell im Internet ein paar Tage Urlaub buchen will, der sollte nicht zu hastig sein. Die Reiseschiedsstelle für Online-Reiseportale stellte bei Beschwerden durch Kunden von Internet-Reiseveranstaltern fest, dass beim Buchen der Reise immer wieder die gleichen Fehler gemacht werden.
So lesen die Bucher die Texte auf der Reiseseite nicht genau – das gilt vor allem für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hinterher sind sie dann überrascht, wenn der Online-Reiseveranstalter manche Dinge anders sieht als der Kunde. Er erwartet zum Beispiel ein Frühstück im Hotel, das Hotel ist aber nur mit Übernachtung angeboten worden. Oder es fallen Gebühren an, die den Reisenden überraschen.
Ein weiterer häufiger Fehler ist, dass die Eingaben in der Buchungsmaske durch Scrollen aus Versehen geändert werden. In der Reisebestätigung stellt der Buchende dann fest, dass er statt im August erst im September verreist oder an einem anderen Tag, als er wollte. Vor dem Bestätigen der Buchung sollte man daher sorgfältig noch einmal alle Daten durchgehen und erst dann auf „Buchen“ klicken.
Das gilt auch für alle sonstigen Angaben. Ein gängiger Fehler ist es, die Namen der Reisenden falsch zu schreiben. Das kann zum Beispiel am Flughafen Ärger geben, wenn der Name auf dem Ticket nicht mit dem auf dem Ausweis überein stimmt. Im schlimmsten Fall bleibt der Reisende am Flughafen stehen, weil er nicht ins Flugzeug gelassen wird.
Wer aus Versehen eine ungültige oder falsche E-Mail-Adresse angibt, der kann keine Informationen vom Online-Reiseveranstalter erhalten. Das gilt sowohl für die Reisebestätigung per E-Mail als auch für wichtige Informationen zu seiner Reise. Dies können Flugplanänderungen und geänderte Einreisebestimmungen ins Ferienland sein oder die Nachricht, dass das gebuchte Hotel wegen Überbuchung nicht zur Verfügung steht oder eine Gruppenreise wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt wird.
Gleiches passiert, wenn das E-Mail-Postfach nicht gepflegt wird und es daher voll ist, wenn der Spam-Filter die E-Mails des Online-Anbieters aussortiert, wenn E-Mail-Muffel ihre relevanten Mails nicht oder nicht rechtzeitig ansehen. Auch dann kommen wichtige Nachrichten nicht beim Buchenden an, denn Online-Reiseanbieter senden in der Regel keine Post auf traditionellem Weg.
Sollte dies doch einmal nötig sein, ist es wichtig, seine Adresse richtig anzugeben. Erstaunlich viele Internetbucher machen hierbei Fehler. Reicht beispielsweise das Kreditkartenlimit nicht aus und ist der Buchende nicht per Mail erreichbar, sind die Online-Reiseanbieter inzwischen verpflichtet, eine Zahlungserinnerung auch per Post zu schicken und dem Kunden eine Frist zur Nachzahlung einzuräumen. Anderslautende Geschäftsbedingungen hat das Landgericht Dortmund (Az. 8 O 400/08) kürzlich für ungültig erklärt.
Sparsam gehen Online-Bucher zudem mit der Angabe ihrer Telefonnummern um. Das ist einerseits verständlich, weil man so wenig Daten wie möglich über sich bekannt geben will. Es kann aber auch zur Falle werden, denn ohne Telefon- oder Handynummer ist man nicht erreichbar, falls sich beispielsweise kurzfristig Abflugzeiten ändern.
Schließlich sollten Online-Bucher alle wichtigen Informationen ausdrucken und zusätzlich auf dem eigenen Rechner sichern. Das Internet ist schnelllebig. Was beim Buchen noch auf der Seite stand, kann einen Tag später schon geändert sein. So hatte eine Münchner Familie zwei Wochen in einem Traumclub auf Jamaica gebucht. Man ließ sie jedoch nicht ins Hotel, da es nur für Erwachsene war, und brachte die Familie in einem anderen Haus unter. Vor Gericht konnte der Vater nicht beweisen, dass der Hinweis auf die Altersbeschränkung bei seiner Online-Buchung gefehlt hatte. In der Zwischenzeit existierte der Hinweis nämlich. Die Folge: Es gab per Vergleich nur einen Teil des Reisepreises. Hätte der Vater die Informationen gesichert, hätte er eventuell den gesamten Reisepreis zurück erhalten.