Lockerungen: Das gilt für Urlauber in den Bundesländern
Die Möglichkeiten in der Corona-Pandemie sind weiterhin begrenzt. Doch mancherorts wird kräftig gelockert. Ein Überblick.
Berlin.
Viele sehnen sich nach Urlaub, doch in der Corona-Pandemie bleiben Möglichkeiten dazu weiterhin begrenzt. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, greifen dort ab dem übernächsten Tag bundeseinheitliche Maßnahmen: Restaurants und Hotels bleiben geschlossen.
Für Regionen mit stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 entscheiden die Länder über die Corona-Maßnahmen. Mancherorts wird kräftig gelockert. Hotels öffnen, und auf vielen Camping-Plätzen wird es an Pfingsten voll.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Liegen die Corona-Zahlen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen. Seit dem vergangenen Samstag dürfen auch Hotels und Pensionen in Land- und Stadtkreisen unter dieser Inzidenz wieder öffnen. Sie dürfen aber nur geimpfte, genesene oder getestete Gäste empfangen. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Fast alle Campingplätze im Südwesten sind am Pfingstwochenende ausgebucht, teilte der Landesverband der Campingunternehmer mit.
BRANDENBURG
Ab Freitag vor Pfingsten ist für zwei Haushalte das Übernachten in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und auf Charterbooten mit eigenen Sanitäranlagen erlaubt, wenn die Zahl neuer Corona-Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in einer Woche stabil unter 100 liegt sowie ein Hygienekonzept und Negativtests vorliegen. Ob Camping-Fans noch Glück haben mit freien Plätzen? Nach Angaben des Verbands der Campingwirtschaft in Brandenburg waren alle Plätze zum verspäteten Saisonstart bereits ausgebucht. Hotels und Pensionen können noch nicht öffnen – gleiches gilt für Bäder und Thermen.
BAYERN
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer fünf Tage stabilen Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie für die Außenbereiche medizinischer Thermen. Voraussetzung sind ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test und regelmäßige weitere Tests während des Aufenthalts. Biergärten und die Außengastronomie sind bereits jetzt bei Inzidenzen unter 100 offen.
BERLIN
Hier dürfen seit Mittwoch Museen und Gedenkstätten wieder öffnen. Unter anderen sind touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge im Freien wieder möglich. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis und ein vorab gebuchter Termin. Auch Kinos, Theater und Konzerthäuser dürfen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 250 Personen anbieten. Seit diesem Freitag dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen – allerdings mit negativem Test oder vollständigem Impfschutz.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Im Nordosten darf die Gastronomie von Pfingstsonntag an öffnen – außen und innen. Auch einheimische Dauercamper sollen nach Plänen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) von Pfingsten an wieder über Nacht auf den Plätzen bleiben können. Der Tourismus in dem Bundesland wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet.
NIEDERSACHSEN
Touristische Übernachtungen sind möglich, wo in Kreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Das ist etwa auf der ostfriesischen Halbinsel, mit Ausnahme der Stadt Emden, sowie in der Wesermarsch und im Kreis Cuxhaven der Fall. Auch längere Urlaube in der Heide oder im niedersächsischen Teil des Harzes sind möglich. Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen dürfen von den Niedersachsen ebenso wie von Gästen aus ganz Deutschland gebucht werden. Die Anreise ist gekoppelt an negative Schnelltests, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder der Genesung.
NORDRHEIN-WESTFALEN
Hotels und Pensionen sollen für private Gäste bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen dürfen. Sie können aber nur bis zu 60 Prozent ihrer Kapazitäten ausschöpfen. Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen. Bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 50 fallen die Kapazitätsbegrenzungen für Hotels weg. Bei unter 100 darf die Außengastronomie wieder geöffnet werden, sind es weniger als 50 Infizierte je 100.000 Einwohner, darf auch drinnen bedient werden.
SACHSEN-ANHALT
Die Landesregierung will nach Pfingsten weitere Öffnungen in Gebieten mit niedrigen Corona-Zahlen ermöglichen. Konkret will sie eine Spanne zwischen den Inzidenzwerten 50 und 100 festlegen, in der sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt über einen bestimmten Zeitraum bewegen muss, um weitere Öffnungen erlauben zu dürfen. Mit einem negativen Testergebnis sollen wieder Urlaub in Hotels und Restaurantbesuche im Innenbereich möglich werden.
SACHSEN
Liegt eine Region stabil unter der Inzidenz von 100, dürfen Campingplätze und Ferienwohnungen unter Hygieneauflagen Gäste beherbergen. Während das in Dresden und Leipzig möglich ist, müssen sich in der Tourismusregion Sächsische Schweiz Besucher darauf einstellen, dass Pfingsten nur Tagesausflüge möglich sind. Hotels und Pensionen dürfen erst ab einer stabilen Inzidenz von 50 öffnen. Das ist derzeit absehbar in Leipzig in Sicht – aber erst nach Pfingsten.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland seit Wochenbeginn wieder offen. Auch in weiteren Bereichen wird das öffentliche Leben normalisiert. Gefordert sind aber neben Hygieneauflagen wie dem Tragen von Schutzmasken in bestimmten Situationen vor allem negative Corona-Tests vor der Anreise und dann alle drei Tage. Überall im Land ist bereits die Außengastronomie erlaubt. (dpa)