Mülheim.
Von Mitternacht bis 6 Uhr morgens nicht abziehen: Eine Mülheimerin bekommt einen Brief von ihrem Nachbarn. Darin werden sie und ihre Familie gebeten, nachts nicht die Toiletten-Spülung zu betätigen. Denn das sei viel zu laut und störe den Schlaf. Die Frau ist verduzt und ratlos. Kurzerhand stellt sie den Brief in die rund 130 00 Mitglieder umfassende Facebook-Gruppe „Du weißt, das du aus Mülheim kommst“. Schon in kurzer Zeit sammeln sich die Kommentare an, jetzt sind es fast schon dreihundert. Die Frage, ob man nachts seine Notdurft verrichten darf, treibt die Menschen um. Vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils zum Rauch-Verbot auf Balkonen fragen sich viele: Was wird als nächstes verboten? Entsprechend drastisch fallen auch die Kommentare bei Facebook aus. Die Tendenz: „Soll sich der Nachbar doch Ohrstöpsel kaufen.“
Besser kein Rechtsstreit
Nach Meinung von Harald Bartnik vom Mieterrschutzbund gehört es tatsächlich zu den Rechten eines Mieters, rund um die Uhr seine Toilette nutzen zu können. Aber der Jurist weiß auch, dass nächtliches Spülen oft zu Nachbarschaftstreit führen kann. „Gerade hier im Ruhrgebiet gibt es noch viele Häuser, die keine Lärmdämmung haben. Wenn man einzieht, sollte man sich informieren.“ Von einem Rechtsstreit rät er ab: „Damit sollten Gerichte nicht belästigt werden. Im Zweifel sollten die Nachbarn einen Schiedsmann einsetzen.“ Manchmal gebe es aber auch eine ganz praktische Lösung: Eine laute Druckspülung durch eine modernere und damit leisere Variante ersetzen.