Veröffentlicht inRegion

Warum Trinkhallen ihren Kunden kein Bier öffnen dürfen

Warum Trinkhallen ihren Kunden kein Bier öffnen dürfen

Trinkhallen gehören zum Revier wie Kohle und Stahl. So manche Bude ist wichtiger Treffpunkt und Kummerkasten zugleich. Trotzdem sind Trinkhallen nicht vor streng ausgelegten Gesetzen sicher. Eine Dortmunder Budenbesitzerin darf ihren Kunden nach einer Verwarnung nicht einmal mehr das Bier öffnen.

Essen/Dortmund. 

Wenn Borussia Dortmund spielt, hat Sabine Lamig alle Hände voll zu tun. Sie führt eine Trinkhalle in der Dortmunder Kreuzstraße, der Signal-Iduna-Park ist kaum mehr als einen Kilometer entfernt. Viele BVB-Fans holen sich dort auf dem Weg zum Stadion noch schnell ein Bier oder Tabak. Einige Fußball-Fans wird die Trinkhallen-Besitzerin aber auch beim nächsten Heimspiel des BVB enttäuschen müssen: denn wer keinen Flaschenöffner dabei hat, muss selbst sehen, wie er sein Bier öffnet. Lamig darf die Flaschen jedenfalls nicht öffnen – die Behörden haben es ihr verboten.

„Ich hatte Ärger mit dem Ordnungsamt“, erklärt sie. Vergangenes Jahr sei eine Mitarbeiterin des Amts in ihren Laden gekommen und habe sich beschwert, weil BVB-Fans vor ihrer Bude angeblich Bier getrunken hätten. Lamig war überrascht: „Ich habe den Laden jetzt seit 23 Jahren. Und 22 Jahre lang war es kein Problem, wenn Leute an einem Spieltag auch mal ein paar Minuten stehen geblieben sind.“

Trinkhallen fehlt die Schanklizenz

Der Kiosk wurde mit einer Strafe belegt. Der Verkauf sei zwar erlaubt, nicht aber der Verzehr an Ort und Stelle. „Trinkhallen dürfen das Bier zwar verkaufen, aber mehr auch nicht“, sagt Heike Tasillo, Leiterin der Gewerbeabteilung im Dortmunder Ordnungsamt.

„Denn wenn ein Geschäft keine Schanklizenz hat, darf im Einflussbereich des Kioskbetreibers kein Bier getrunken werden.“ Wo genau dieser Einflussbereich ende, sei nicht immer ganz klar. Das müsse im Zweifel für jedes Geschäft neu geprüft werden, sagt Tasillo. Sie versichert aber, dass die Beamten der Behörde mit Bedacht vorgehen.

Der Flaschenöffner musste weg

Lamig versuchte vor Gericht gegen die Strafe vorzugehen, doch am Ende musste sie trotzdem eine Geldbuße von 100 Euro zahlen. In ihrem Büdchen gelten seitdem deutlich strengere Regeln für Kunden.

„Einen Flaschenöffner habe ich jetzt nicht mehr“, sagt die Kiosk-Besitzerin. Der könnte das Amt auf die Idee bringen, dass Lamig ihre Gäste dazu ermuntert, an Ort und Stelle ihr Bier zu genießen. Die Stammkunden wüssten das mittlerweile. Doch die Laufkundschaft reagiere manchmal ziemlich überrascht: „Ich kann verstehen, wenn die böse sind“, sagt Lamig. Manchmal muss sie ihre Kunden sogar bitten, sich ein paar Meter vom Kiosk zu entfernen.

Man wolle den Trinkhallen auf keinen Fall den Gar aus machen, sagt Tasillo: „Die Büdchen sind im gesamten Ruhrgebiet ein wichtiger Treffpunkt.“ Das Amt werde nur aktiv, wenn Menschen sich dort über einzelne Geschäfte beschweren würden. Zu dem konkreten Fall könne sie sich zwar nicht äußern, aber es sei nicht so, dass die Mitarbeiter des Amts gezielt nach Auffälligkeiten bei Trinkhallen suchen würden.

Sabine Lamig hatte seit ihrer Verwarnung keinen Ärger mehr mit dem Ordnungsamt. Und auch die Geldbuße musste sie letztlich nicht selbst bezahlen: „Ein Stammkunde hat mir den Tipp gegeben, eine Sammeldose aufzustellen. So habe ich die 100 Euro ziemlich gut wieder reingeholt.“