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Warum es in NRW keine großflächige Videoüberwachung gibt

Warum es in NRW keine großflächige Videoüberwachung gibt

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Foto: dpa
Die Bürger von Nordrhein-Westfalen können sich auf den Straßen und Plätzen ihrer Großstädte weitgehend unbeobachtet fühlen – Straftäter aber auch.

Essen/Köln. 

„Big Brother“. So warnen Kritiker seit Orwells Roman „1984“ vor der Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze durch Kameras des Staates. Aus Datenschutzgründen üben viele Bundesländer, darunter NRW, starke Zurückhaltung. Ein Szenario wie im dicht überwachten London, wo jeder Einwohner statistisch gerechnet 300 Mal am Tag in die millionenfach aufgestellten Videokameras läuft, will die deutsche Politik nicht. Der Grüne Cem Özdemir hat das mal so formuliert: „Der öffentliche Raum darf kein zoologischer Garten werden, in dem die Menschen zu Affen werden“.

Doch die schwer wiegenden Vorfälle in der Kölner Silvesternacht könnten einen Kurswechsel einleiten. Mehr Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen? Es wäre kein Tabu mehr. Henriette Reker, die parteilose OB der tief schockierten Domstädter, drängt: Schon an Karneval sollten Fahrzeuge mit Kameras auf hohen Masten aufgestellt werden, um die großen Menschenmassen der Rosenmontagszüge besser zu überwachen und mögliche Straftäter schneller zu identifizieren.

Wie viel staatliche Video-Überwachung gibt es in NRW?

Das Land hat 2750 Kameras im Einsatz. Doch es schützt damit vor allem die Eingangsbereiche und Umgebungen von Polizei- und Gerichtsgebäuden, Haftanstalten, von Unis und Finanzämter.

Gibt es eine Generalüberwachung großer öffentlicher Plätze?

Silvester-Übergriffe in KölnDas ist bisher in zwei Städten der Fall: In Mönchengladbachs Altstadt – und in der Altstadt von Düsseldorf, wo in der Bolker Straße fünf Kameras installiert sind. In der Vergangenheit gab es einen Versuch in Bielefeld. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat beispielsweise für Duisburg einen Videoeinsatz im Bordellviertel der City gefordert, weil das von Rockern dominiert sei.

Warum hält sich das Land so zurück?

Weil zum Beispiel Innenminister Ralf Jäger (SPD) strikt gegen eine „flächendeckende“ Überwachung ist. Er fürchtet zudem, durch solche Installationen werde Kriminalität nicht verhindert, sondern nur in andere Ecken ohne Kameraüberwachung verdrängt.

Welche öffentlichen Zonen werden sonst noch mit Kameras überwacht?

Vor allem Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen, aber auch die großen Bahnhöfe an Rhein und Ruhr. Bundesweit sind derzeit 640 Bahnhöfe mit 4800 Kameras ausgerüstet und rund 100 werden planmäßig fototechnisch aus- und nachgerüstet. So wird zum Beispiel der Hauptbahnhof in Düsseldorf von der Deutschen Bahn mit bis zu 80 Kameras überwacht, heißt es, obwohl offiziell keine Zahlen genannt werden. Dabei werden angrenzende Bereiche, wie in Düsseldorf der Bahnhofsvorplatz, gleich mit bestrichen.

Denn er gehört zum Bahngelände. In vielen Stadtbahnen des Ruhrgebiets sind bis zu neun Kameras je Zug eingebaut. 18 000 Kameras sind in ganz Deutschland in Regionalzügen installiert. Viele diese Kameras können Bilder heranzoomen.

Wie ist die von den Silvester-Vorfällen betroffene Kölner Innenstadt gesichert?

Auch hier ist der Hauptbahnhof ein Zentrum der Kameraüberwachung, Teile des Vorplatzes werden von den Bahn-Kameras mit überstrichen. Rein städtische Gelände (wie die große Treppe zwischen Hauptbahnhof und Dom) sind aber nicht überwacht. Pläne, dies an zwölf Standorten zu tun, wurden vor 15 Jahren nach großem politischen Streit abgelehnt. Passiert hier also etwas, muss die Polizei bei Geschäftsanliegern nachfragen, die mit privaten Kameras meist ihre Eingangs- und Schaufensterbereiche sichern. In den anderen Großstädten in NRW ist das genau so.

Ist die Überwaschung in anderen Bundesländern anders? 

Nehmen wir Bayern. Der Freistaat setzt die Videoüberwachung in München, Nürnberg, Regensburg und Schweinfurth zur ständigen Kontrolle öffentlicher Plätze ein und nennt sie „einen großen Erfolg“. Insgesamt nutzt die bayerische Regierung mehr als 17 000 Kameras, fast achtmal mehr als NRW. Im Freistaat werden auch die Autobahnen überwacht. Hier werden verdachtslos Kfz-Kennzeichen gescannt, die mit der Fahndungsdatei abgeglichen werden. In NRW ist das verboten.

Wie erfolgreich ist eigentlich die Video-Kontrolle?

Alle Polizeigewerkschaften halten sie für ein wichtiges „Ermittlungswerkzeug“. Was bedeutet: Der Abschreckungswert ist umstritten, weil Kriminalität verdrängt werden kann. Darauf weisen auch die Datenschutzbeauftragten immer wieder hin. Fahndungen werden aber durch Videoaufzeichnungen erleichtert. Beispiel Berlin: Trotz steigender Kamerazahlen steigt auch die Kriminalität in den Zügen, es wächst aber auch die Aufklärungsquote.

Bei 511 von 1500 Festnahmen im Jahr 2014 hat die Videoaufzeichnung zum Täter geführt. Der Mord an der 18-jährigen Berlinerin Hannah wurde nur aufgeklärt, weil der Täter sein Opfer auf U-Bahn-Terrain verfolgt hatte und dabei aufgenommen wurde. In Saarbrücken wurden Hooligans gefasst, nachdem sie einen 21-jährigen zusammengeschlagen hatte.

Wie sieht dies speziell in NRW aus?

Der größte Ermittlungserfolg wurde hier im Kampf gegen den Terrorismus verzeichnet. Die islamistischen „Kofferbomber“, die 2006 in Köln später nicht detonierte Sprengsätze in den Regionalzügen nach Hamm und Koblenz deponiert hatten, konnten so gefasst werden. Bei der Aufdeckung der Platzierung eines Sprengsatzes in Bonn am Gleis 1 im Dezember 2013 hat die installierte Bahn-Kamera nur wenig weitergeholfen. Dafür gab in diesem Fall eine Videoaufzeichnung des nahegelegenen McDonalds mehr her.

Muss auch der Staat Vorschriften beim Einsatz von Kameras beachten?

Ja. Schon die Überwachung der beiden öffentlichen Räume in Mönchengladbach und Düsseldorf unterliegt der Vorschrift, dass jeweils nach einem Jahr die weitere Notwendigkeit zu prüfen ist. Kameraüberwachung darf überdies nicht geheim sein. Schilder und Aufkleber müssen auf die Videogeräte hinweisen.

Vor allem aber: Die Aufnahmen der Geräte sind nach einer Frist zu löschen, die sich von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheidet und in der Regel 24 Stunden beträgt. Der Städte- und Gemeindebund und die Gewerkschaft der Polizei haben 2014 eine Verlängerung dieser Frist gefordert. Sie sei heute zu gering, „um angemessen reagieren zu können“.