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Vergewaltigte Schülerin bekommt Rekord-Schmerzensgeld zugesprochen

Vergewaltigte Schülerin bekommt Rekord-Schmerzensgeld

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Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - hier Richter Karsten Bremer (l), der Vizepräsident des Landgerichts, Siegfried Mielke (Mitte), und Richterin Kerstin Planken bei der Urteilsverkündung - hat einer jungen Frau nach einer Entführung und mehrfachen Vergewaltigung 100.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Foto: dpa
Knapp vier Jahre nach ihrer Vergewaltigung hat eine heute 20-Jährige vom Wuppertaler Landgericht 100.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Laut Gericht ist das das bislang höchste Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer in Deutschland. Die Frau war als 16-Jährige entführt und mehrfach vergewaltigt worden.

Wuppertal. 

Einer vergewaltigten jungen Frau ist am Dienstag in Wuppertal ein Rekord-Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen worden. Das Wuppertaler Landgericht ging mit der Summe noch über die Forderung der 20-Jährigen hinaus. Es ist nach Angaben des Gerichts das höchste bislang in Deutschland verhängte Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer. Der Anwalt des Vergewaltigers will die Entscheidung anfechten (Az.: 16 O 95/12).

Das Gericht würdigte die besonders schwerwiegenden Umstände der Tat: Die heute 20-jährige Frau war als Schülerin im Alter von 16 Jahren in Solingen entführt, tagelang gefangen gehalten und mehrfach vergewaltigt worden. Während der Tatzeit war sie schwanger.

Auf dem Schulweg überfallen und verschleppt

Der Täter war 2009 zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Geiselnahme und Vergewaltigung verurteilt worden. Gutachter hatten den Mann als besonders gefährlich eingestuft. Weil er Ersttäter war, konnte das Gericht aber keine Sicherungsverwahrung gegen ihn verhängen. Der Sexualverbrecher stammt aus wohlhabendem Elternhaus und soll Immobilien besitzen.

Die Klägerin war im Mai 2009 auf dem Schulweg überfallen und verschleppt worden. Sie wurde vier Tage im Haus des damals 29-Jährigen gefangen gehalten, dann gelang ihr die Flucht.

Schülerin war zum Tatzeitpunkt schwanger

Das Wuppertaler Landgericht war bereits bei seinem Strafurteil über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgegangen und hatte ein „unfasslich anmutendes Tatgeschehen“ angedeutet. Der arbeitslose Verkäufer hatte die Schülerin mindestens viermal stundenlang vergewaltigt.

Obwohl die Schülerin ihrem Peiniger sagte, im vierten Monat schwanger zu sein, hatte der 29-Jährige nicht von ihr abgelassen. Immer wieder hatte er gedroht, sie umzubringen, wenn sie nicht leise sei. Er werde sie nie wieder gehen lassen.

Der psychiatrische Gutachter hatte vor dem Solinger eindringlich gewarnt: Der Mann habe die Tat genossen und sich ihm gegenüber sehr erschreckend geäußert: „Hätte ich gewusst, wie toll das ist, hätte ich so etwas schon viel früher getan.“ Der Mann sei ein schizoider Einzelgänger, der keine Reue zeige und sehr geplant handele. In seiner Wohnung fanden die Ermittler sogar eine Art „Drehbuch“ für die Geiselnahme. (dpa)