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Vater in Altena vorsätzlich getötet – Itani-Sohn muss Strafe absitzen

Vater vorsätzlich getötet – Itani-Sohn muss Strafe absitzen

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Foto: Sylvia Mönnig
Bis zum Ende beteuerte Muhamed Itani, seinen Vater, den Altenaer Geschäftsmann Chafik Itani, in Notwehr getötet zu haben. Als ihn das Hagener Schwurgericht im Dezember wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilte, sprach er von Willkür. Den Schuldspruch wollte er nicht akzeptieren. Nun wird das Urteil ihn hinnehmen müssen: Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf seine Revision.

Altena. 

Muhamed Itani sah sich als Opfer. Als Opfer eines gewalttätigen Vaters, den er im Mai vergangenen Jahres offenbar mit nur einem Messerstich tötete und dessen Leichnam er in einem Ofen im Keller der Schwarzenstein-Brache bis zur Unkenntlichkeit verbrannte. Im erbitterten Streit und aus Angst um sein eigenes Leben will er den vermeintlichen Tyrannen erstochen haben. Auch sah er sich als Opfer seiner Familie, die ihn loswerden wolle. Und, nicht zuletzt, sah er sich als Opfer der Justiz, die ihn – einen Unschuldigen – für Jahre hinter Gitter bringen wolle.

Als der Prozess gegen den Studenten im Oktober vergangenen Jahres begann, wirkte er zunächst leise, bescheiden und höflich. Der Anschein währte, so lange er das Wort hatte. Stunde um Stunde sprach er am ersten Prozesstag von dem Martyrium seiner Kindheit, von einem lieblos-brutalen Vater und davon, wie er ihn in Notwehr getötet und sich später nicht anders zu helfen wusste, als den leblosen Körper auf so drastische Weise förmlich zu entsorgen.

Flut von Briefen und Anträgen

Die ersten Zeugen kamen und wagten, gegen ihn zu sprechen. Nun zeigte der junge Mann, dem eine Persönlichkeitsstörung narzisstischer, paranoider und emotionaler Art attestiert wurde, sein wahres Gesicht. Er überflutete das Schwurgericht mit Briefen und Anträgen, die er sich mit Hilfe seiner Ausgabe des Strafgesetzbuches zusammenbastelte. Er befragte Zeugen selbst und forderte immer, eigene Erklärungen abzugeben.

Seinen erfahrenen Verteidiger Prof. Dr. Ralf Neuhaus überzog er mit Beleidigungen. Sein selbstzerstörerischer Alleingang gipfelte in 100 Seiten, die er als „letztes Wort“ verfasst hatte und für die er knapp zwei Stunden benötigte. In diesem Pamphlet rechnete Muhamed Itani noch einmal ab – mit allen.

Urteil des Schwurgerichts rechtskräftig

Den Schuldspruch konnte er nicht verhindern: sechs Jahre Haft für die Tötung des eigenen Vaters – begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Die Kammer wertete seine Tat keinesfalls als Notwehr, sondern als vorsätzliche Tötung.

Bereits während der Urteilsbegründung verschaffte er sich mit lauten Zwischenrufen vermeintliches Gehör. Und, zwangsläufig ließ er seinen „alten“ Rechtsanwalt noch Revision einlegen, die sein „neuer“ Verteidiger dann begründete. Vergebliche Mühe: Jetzt verwarf der BGH seine Revision als unbegründet. Damit ist das Urteil des Schwurgerichts rechtskräftig.