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Rekrutin übers Gesicht geleckt und zum Eigentum erklärt: Freiheitsstrafe für Bundeswehr-Ausbilder

Rekrutin übers Gesicht geleckt und zum Eigentum erklärt: Freiheitsstrafe für Bundeswehr-Ausbilder

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Ahlen. 

Für die entwürdigende Behandlung von Untergebenen, Nötigung und einen Schlag in den Unterleib ist ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr zu einer fünfmonatige Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

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Das Amtsgericht Ahlen ging mit seinem Urteil vom Montag über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklage hatte sich für eine Geldstrafe von 7200 Euro (120 Tagessätze zu je 60 Euro) ausgesprochen.

Bundeswehr-Ausbilder boxte Soldaten in den Unterleib

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Anwalt des Soldaten kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.

Nach Feststellung des Gerichts hatte der Ausbilder im Herbst 2016 bei einer Feier mit viel Alkohol zum Ende der Grundausbildung einer Rekrutin über das Gesicht geleckt und die heute 18-Jährige zu seinem Eigentum erklärt. Einem Soldaten hatte er in den Unterleib geboxt. (dpa)