Innenminister Jäger hat eine skurril anmutende Praxis der Bielefelder Polizeibehörden gestoppt: Mit der Begründung, dass durch Brustimplantate die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein könnte, mussten sich Beamtinnen einer Tastuntersuchung unterziehen.
Düsseldorf/Bielefeld.
Ein Polizeiarzt soll in Bielefeld ohne Notwendigkeit die Brüste von Beamtinnen untersucht haben. Jetzt gibt es eine größere Debatte, nachdem sich eine Polizistin beschwert hat. Es geht dabei um die Untersuchung für die regelmäßige Kontrolle der Kraftfahrtauglichkeit. Während die Beamtin das Entkleiden des Oberkörpers infrage stellte, wurde die Praxis damit begründet, dass eine Untersuchung auch auf Brustimplantate geboten sei.
Der Fall schlägt Wellen bis in die Landesregierung. Der Sprecher des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, Ludger Harmeier, betonte am Dienstag, für die Kontrolle sei das Abtasten der Brust auf Implantate nicht notwendig. Das habe Innenminister Ralf Jäger (SPD) nun klargestellt. Hierin sei man sich einig mit der Bielefelder Polizeipräsidentin Katharina Giere. Im Januar werde sich der Innenausschuss des Landtags mit dem Fall befassen.
Polizeipräsidentin sah bis Montag kein Problem
Giere hatte noch am Montag keinen Grund gesehen, von der bisherigen Praxis abzuweichen. „Die nötigen Befunde für Vorsorge-, Eignungs- und Überwachungsuntersuchungen sind aus Sicht des Polizeiarztes im bekleideten oder leicht bekleideten Zustand nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit und Verlässlichkeit zu erheben“, hieß es in einer Mitteilung. „Unter anderem ist die Überprüfung des Tragens von Brustimplantaten im Rahmen der Untersuchungen geboten, da dies nach gültiger polizeilicher Vorschriftenlage zur Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit führt.“
Das Innenministerium betonte, für die gründliche Kontrolle der Kraftfahrtauglichkeit gehöre das Entblößen des Oberkörpers durchaus dazu, „aber nicht das Abtasten der Brust nach Implantaten“. Anders verhalte es sich bei der Einstellungsuntersuchung. Da sei ein Brustimplantat ein Ablehnungsgrund, sagte Harmeier und verwies auf besondere Gefahren für die Beamtin im Einsatz.
Gewerkschaft: „Intimsphäre der Polizistinnen verletzt“
Jetzt müsse zunächst der vollständige Bericht aus dem Präsidium Bielefeld abgewartet werden. Erst danach werde die Angelegenheit im Innenausschuss des Landtages vorgetragen, voraussichtlich Mitte Januar. Von dem Präsidium gab es am Dienstagabend keine Stellungnahme.
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Entscheidung des Innenministers. „Die in Bielefeld praktizierte Untersuchungsmethode verletzt die Intimsphäre der Kolleginnen“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert. „Sie ist zudem rechtswidrig, weil die Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Polizistinnen und Polizisten und die der allgemeinen Polizeidienstfähigkeit nichts miteinander zu tun haben.“ Um nachzuweisen, dass sie kein Brustimplantat tragen, mussten die Bielefelder Polizistinnen während der Fahrtauglichkeitsuntersuchung ihren BH ablegen. (dpa)