Ab Montag (19. April) sollen Schüler in NRW wieder im Wechselmodell zurück in die Schule. Dort findet trotz rapide steigender Infektionszahlen und Protesten von Schülern sowie Eltern wieder Präsenzunterricht statt.
Die Schüler unterliegen bei der Rückkehr ins Klassenzimmer in NRW einer Testpflicht. Wie „wa.de“ berichtet, geht deshalb beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klagewelle ein.
NRW: Wechselunterricht mit Testplicht
Schon der Beschluss der Schulministerin Yvonne Gegenbauer (FDP), dass die Schüler am Montag wieder mit dem Wechselunterricht starten, sorgte bei vielen Eltern und Schülern für Empörung. (Wir berichteten)
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Das ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW):
- ist das bevölkerungsreichste Bundesland mit 17.947.221 Einwohnern (Stand: Dezember 2019)
- Landeshauptstadt: Düsseldorf
- größte Stadt: Köln
- seit 1949 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland
- Ministerpräsident ist Armin Laschet (CDU), Regierungsparteien sind CDU und FDP
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Bei einer Inzidenz unter 200 sollen Schüler in NRW im Wechselmodell wieder zurück ins Klassenzimmer. Für Abschlussklassen besteht weiterhin voller Präsenzunterricht. Der Plan der Landesregierung sieht außerdem vor, dass die Schüler zweimal pro Woche auf das Corona-Virus getestet werden. Doch auch hier gibt es Gegenwind.
Wer sich nicht testen lassen will, kommt damit nun nicht mehr durch. Von Yvonne Gegenbauer heißt es dazu: „Wer sich nicht testen lässt, kann nicht am Präsenzbetrieb teilnehmen.“ Und wer nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, hat keinen Anspruch auf zusätzlichen Distanzunterricht, während die Klassenkameraden in der Schule sind.
Die Schulministerin des Landes NRW sieht in den Test‘ die Möglichkeit, Infektionsketten zu durchbrechen und Erkrankungen zu verhindern. Sie appelliert an die Familien und Schüler, verantwortungsvoll mit der gegenwärtigen Situation umzugehen. Dennoch muss über die Testpflicht jetzt vor Gericht entschieden werden.
NRW: Klagewelle wegen Testpflicht
Wegen der Testpflicht an den Schulen in NRW erreicht das Oberverwaltungsgericht in Münster eine regelrechte Klagewelle. Laut „wa.de“ sind bis Freitagmittag etwa 50 Klagen von Schülern bzw. ihren Eltern bei dem Gericht eingegangen. Von der OVG-Sprecherin Gudrun Dahme heißt es zu diesem Thema, dass noch kein anderes Anliegen in Bezug auf Corona so viele Klagen ausgelöst habe.
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Als Begründung für die Klagen werden die fehlende Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, Unverhältnismäßigkeit, Datenschutzbedenken und psychische Belastungen für die Schüler benannt. Zur Klärung der Rechtslage wird es deshalb wohl zu einem Normenkontrollverfahren kommen. Darin wird geklärt, ob die Rechtsgrundlage für die Testpflicht gegeben ist.
„Wenn das OVG entscheiden würde, dass der Schulausschluss bei fehlendem Testnachweis verfassungswidrig und die Regelung deshalb vorläufig außer Vollzug zu setzen ist, dann würde das für alle Schüler in NRW gelten“, heißt es vom OVG gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. (cm)