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NRW: Tödliche Messer-Attacke auf dem Weg zur Arbeit ++ Verdächtiger in U-Haft

Bluttat in Lengerich (NRW)! Ein Mann wurde vor seinem Arbeitsplatz durch eine Messer-Attacke tödlich verletzt.

u00a9 IMAGO/Bihlmayerfotografie

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Bluttat an der nördlichen Grenze von NRW!

In Lengerich (NRW) – zwischen Münster und Osnabrück – kam es am Montag (3. Juli) zu einem Messer-Angriff in einem Gewerbegebiet. Dabei kam ein 56-jähriger Mann ums Leben. Der Verdächtige sitzt in U-Haft.

NRW: Tödliche Messer-Attacke in Lengerich

Die Polizei Steinfurt sowie die Polizei und die Staatsanwaltschaft aus Münster informierten über die schreckliche Tat, die sich am frühen Morgen gegen 5.35 Uhr zugetragen hat. Der Tatverdächtige (49) soll dem 56-Jährigen vor dessen Arbeitsstätte in einem Gebüsch aufgelauert haben – und dann mit einem Messer auf ihn losgegangen sein.

Die Rettungskräfte versuchten noch, den Schwerverletzten am Tatort zu reanimieren – doch für den Mann kam jede Hilfe zu spät. Mehrere Zeugen mussten die Bluttat mit ansehen und anschließend von Seelsorgern betreut werden. Die mutmaßliche Tatwaffe wurde am Tatort sichergestellt.

„Die Obduktion des Leichnams am Montagnachmittag hat ergeben, dass das Opfer zahlreiche Stichverletzungen erlitten hat. An den Folgen dieser multiplen Verletzungen ist der Mann verstorben. Das Motiv der Tat ist bislang unklar“, erläuterte Kriminalhauptkommissar Frank Schneemann. „Der Tatverdächtige hat sich bislang nicht geäußert.“

Kannten sich Täter und Opfer?

Was genau steckt hinter dieser Bluttat? Vieles ist noch unklar – doch die Ermittler teilten bereits am Montag (3. Juli) mit, dass der Tatverdächtige und das Opfer sich gekannt haben sollen. „Es deutet auf eine mögliche Vorgeschichte mit privatem Hintergrund hin“, bestätigte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt gegenüber der „Bild“.


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Die Staatsanwaltschaft Münster beantragte am Dienstag Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes. „Der Beschuldigte soll den 56-Jährigen vollkommen überraschend angegriffen haben. Daher könnte das Mordmerkmal Heimtücke erfüllt sein“, erklärte Botzenhardt.