In NRW sorgt derzeit der Fall eines verstorbenen Häftlings für Aufsehen. Mitte Dezember starb ein 67-Jähriger im Haftkrankenhaus Fröndenberg, nachdem er die Aufnahme von Essen und Trinken über einen längeren Zeitraum verweigerte.
Nun meldet sich sein Anwalt zu Wort und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Justizvollzugsanstalt in NRW.
NRW: Freier Wille oder psychische Erkrankung?
Laut Behördenangaben soll der Verstorbene aus freien Stücken auf Wasser und Nahrung verzichtet haben und so verhungert und verdurstet sein.
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Das ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW):
- ist das bevölkerungsreichste Bundesland mit 17.947.221 Einwohnern (Stand: Dezember 2019)
- Landeshauptstadt: Düsseldorf
- größte Stadt: Köln
- seit 1949 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland
- Ministerpräsident ist Armin Laschet (CDU), Regierungsparteien sind CDU und FDP
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Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ sprach mit dem Strafverteidiger des Verstorbenen, Carsten Rubarth. Dieser kritisiert die Unterbringung seines Mandanten harsch. Von ihm heißt es: „Mein Mandant hätte in eine Psychiatrie gehört.“
Laut eines Gerichtsgutachtens soll der Mann unter Depressionen gelitten haben. Das Gutachten soll der JVA Aachen jedoch nicht vorgelegen haben. Nach seiner Festnahme war der Mann, dem vorgeworfen wurde, seine Frau getötet zu haben, mit Verdacht auf eine Psychose zunächst zwangseingewiesen worden. Kurz danach erklärte man ihn aber für gewahrsamsfähig.
NRW: Mehrere Suizidversuche gingen dem Tod voran
In der JVA Köln, wo er zwischenzeitlich untergebracht wurde, habe er innerhalb weniger Tage mehrere Suizidversuche unternommen, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
In Bezug auf seinen psychischen Zustand soll der Verstorbene noch kurz vor seiner Einweisung in das Haftkrankenhaus untersucht worden sein. Die Justizvollzugsdirektion erklärt, dass dabei von fachärztlicher Seite nicht festgestellt werden konnte, „dass der Betroffene für den Zeitraum seiner Entscheidung, auf Essen und Trinken zu verzichten, krankheitsbedingt nicht in der Lage war, einen freien Willen zu bilden.“
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Aus diesem Grund war auch eine Zwangsernährung des Patienten nicht möglich. So lange der freie Wille des Betroffenen vorhanden ist, dürfen keine Maßnahmen zur Rettung ergriffen werden.
Von der Justizdirektion heißt es abschließen zu dem Fall: „Auch wenn es sich nach menschlichem Ermessen daher um einen tragischen Fall handelt, erlaubt das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person dabei auch Entschließungen, die aus medizinischen Gründen unvertretbar oder menschlich unvernünftig erscheinen.“ Schon drei Wochen nach dem Tod des Häftlings wurde das Todesermittlungsverfahren eingestellt. (cm mit dpa)