Wirklich unglaublich, wie manche Menschen mit ihren Haustieren umgehen. Jetzt ist wieder einmal eine grauenhafte Geschichte ans Licht gekommen. Ein Passant hatte in NRW beim Spaziergang im Wald einen Gruselfund gemacht. Es ist wirklich schlimm, wie dieser Hund von seinem Besitzer entsorgt wurde.
NRW: So wurde der Hund aufgefunden
Laut „PETA“ wurde ein Rüde am Freitag (8. März) gegen 14.30 Uhr in einem Waldgebiet nahe der Gezelinkapelle in Leverkusen tot aufgefunden. Demnach „entsorgte“ der Täter die Leiche des Vierbeiners in einem Koffer. Nach Informationen der „Dogman Tierhilfe e.V.“ soll der Name des Hundes Hulk gewesen sein. Hulk war ein unkastrierter, hübscher Rüde und soll erst 3 Jahre alt gewesen sein.
Laut „PETA“ sind die ehemaligen Halter von Hulk bereits behördlich bekannt und unter anderem wegen Tierquälerei in einem älteren Fall aktenkundig geworden. Ein Tierhalteverbot bestand gegen die Halter aber bislang nicht, obwohl bereits massive Tierschutzverstöße bekannt waren und auch angezeigt wurden. Jetzt hat PETA bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen die ehemaligen Halter erstattet und fordert ein sofortiges Tierhalte- und Betreuungsverbot.
NRW: „Sind sicher, dass der Hund grausames erlebt hat“
„Wir sind uns sicher, dass der Vierbeiner grausames erlebt hat, bevor er zu Tode gekommen ist. Nun setzen wir alles daran, ans Licht zu bringen, was ihm angetan wurde. Zudem muss aufgeklärt werden, wie es dazu kommen konnte, dass trotz Tierhalteverbots ein weiterer Hund in der Familie leben musste“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA.
Um den Fall aufzuklären, hat PETA eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Töten von Tieren verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann.
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Das kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedeuten. Das Tierschutzgesetz greift auch dann, wenn Halter und Halterinnen die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.