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NRW: Nächste Corona-Regel fällt – doch HIER gelten weiter strenge Maßnahmen

In NRW fallen an vielen Stellen alle Corona-Regeln. Doch das gilt nicht für alle Einrichtungen.

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Die nächste Corona-Regeln in NRW fällt. Nachdem die Landesregierung am Mittwoch (25. Januar) bekannt gab, dass die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion ab dem 1. Februar aufgehoben wird, kann NRW nun auch in anderen Bereichen zur Normalität zurückkehren.

So teilte die Landesregierung mit, dass die Sonderregeln in Kitas komplett wegfallen. „Die Regeln zum anlassbezogenen Testen fallen ersatzlos weg“, hieß es. Ab Mitte Februar sollen Einrichtungen nicht mehr mit Testen beliefert werden. An anderer Stelle bleibt es jedoch bei Schutzmaßnahmen.

Weiter Vorsicht in NRW-Kitas

Das Land NRW hat seit 2021 kostenlos Coronatests an Kitas verteilt. „Wir haben während der Pandemie mit der kostenlosen Lieferung von Coronateste einen entscheidenden Beitrag zu größtmöglicher Sicherheit in der frühkindlichen Bildung geleistet“, sagte Familienministerin Josefine Paul. Ihr Dank gelte allen Beschäftigten der Kindertagesbetreuung. Sie seien „oft über die Grenzen des eigentlich Machbaren hinaus“ gegangen und hätten alles dafür getan, um mit der schwierigen Zeit umzugehen. „Mein Dank gilt auch den Kindern und Familien, die mit viel Solidarität und unter vielen Entbehrungen einen wichtigen Beitrag in der Pandemiebekämpfung geleistet haben.“

Die Landesregierung betont trotz Aufhebung der Testpflicht, dass Eltern im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten verantwortungsbewusst handeln sollten. Unabhängig von der Pandemie sollten Kinder mit Krankheitssymptomen nicht in die Kindertagesbetreuung geschickt werden.

NRW: Hier gelten weiter Corona-Regeln

Während in Kitas alle Regeln gefallen sind, dürfen Menschen mit einem positiven Test weiterhin Einrichtungen für besonders vulnerable Personen fünf Tage lang nicht betreten. Das gilt etwa für Krankenhäuser oder Pflegeheime. Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gilt weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Hier bleibt es auch bei der Testpflicht.


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Zudem müssen auch Beschäftigte in Arztpraxen weiterhin eine medizinische Maske tragen.