- Bei einem Streit in Herten ist am Samstag ein Jugendlicher an einer Stichverletzung gestorben
- Staatsanwalt: „Es deutet alles auf Notwehr hin“
- Toter Zwillingsbruder war drei Mal so schwer wie der Messerstecher
Herten.
Der Tod eines Jugendlichen (16) am Samstag schockierte Herten: Nach einem Messerstich ins Bein ist der Junge im Krankenhaus am Blutverlust gestorben.
Vorangegangen war ein Streit an der Westerholder Straße in Herten-Langenbochum: Dort traf der 16-Jährige zusammen mit seinem Zwillingsbruder auf einen Hertener (19) aus dem selben Stadtteil. Zusammen mit seiner Ehefrau war der 19-Jährige auf dem Weg nach Hause, als sie die Brüder in der Nachbarschaft trafen.
Zweiter Streit in sechs Wochen
Schon sechs Wochen zuvor sei es zu einem bedrohlichen Streit zwischen den Beteiligten gekommen, erzählt Staatsanwalt Michael Nogaj. Und so auch am Samstag.
Aus Beleidigungen wurden schnell Handgreiflichkeiten, der Streit eskalierte: „Die Zwillingsbrüder haben den 19-Jährigen gepackt und zu Boden geworfen“, sagt Nogaj.
Sowohl Zeugenaussagen als auch Schürfwunden am Körper des Älteren sowie ein gebrochener Mittelfußknochen würden seine Aussagen dazu stützen.
Messer als Sicherheit gegen die Brüder dabeigehabt
Auf dem Boden liegend zog der 19-Jährige dann ein Küchenmesser und stach seinem Kontrahenten in den Oberschenkel.
Das Messer hatte er nach eigenen Aussagen dabei, weil er sich nach dem ersten Streit Wochen zuvor vor der Brüdern gefürchtet habe, so der Staatsanwalt. Und das sei auch völlig legitim – es ist in Deutschland nicht verboten, Küchenmesser mitzuführen.
Nogaj: „Es deutet wirklich alles auf Notwehr hin.“
Zwillingsbrüder waren körperlich haushoch überlegen
Wichtig dabei: Der 19-Jährige ist „sehr, sehr schlank, wiegt vielleicht 50 Kilogramm“.
Ganz im Gegensatz zu den Zwillingen. Bei 1,82 Meter Größe wog der verstorbene Bruder 160 Kilogramm, der andere nur unwesentlich weniger. „Das sind körperlich keine Jungs, sondern ausgewachsene Männer“, so Nogaj.
Der überlebende Bruder ist nur leicht am Brustkorb verletzt. Die Ehefrau des 19-Jährigen blieb unversehrt.
Alle drei Streitenden waren schon vorher polizeilich bekannt. Den 19-Jährigen erwartet bei Notwehr kein Strafverfahren. Und den überlebenden Bruder?
Dazu der Staatsanwalt: „Möglicherweise wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.“ Aus Opportunitätsgründen – weil seine Schuld oder die Strafe, die ihn erwarten würde, zu gering ist.
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