Lüdenscheid.
Die Polizei evakuierte das Mehrfamilienhaus an der Moltkestraße in Lüdenscheid. Der 16-jährige Jugendliche sitzt mittlerweile in Untesuchungshaft. Die Mordkommission in Hagen ermittelt. Der Fall wirft Fragen zum deutschen Waffengesetz auf. Fallen Armbrust und Machette unter das Gesetz? Wir geben Antworten.- RECHTSLAGE ARMBRÜSTE
- Das deutsche Waffengesetz erlaubt den Erwerb und den Besitz von Armbrüsten nahezu ohne Einschränkungen. Sie fallen übrigens seit dem Erfurter Schulmassaker vom April 2002 mit 17 Toten unter die Vorschriften.
- Einzige Bedingung für den Erwerb: das vollendete 18. Lebensjahr. Diese Voraussetzung, so geht aus dem Waffengesetz hervor, hat der Händler zu kontrollieren.
- Volljährige dürfen eine Armbrust in der Öffentlichkeit ohne weitere Beschränkungen führen.
- RECHTSLAGE MACHETEN
- Zentrale Frage: Ist eine Machete überhaupt eine Waffe? Nach Ansicht von Juristen gibt es Argumente genug, Macheten eher als Werkzeuge zu sehen. Damit würden sie nicht unter das Waffengesetz fallen.
- Jedoch kann das Bundeskriminalamt (BKA) eine Machete unter bestimmten Umständen als Waffe einstufen. Dann wiederum wäre der Vertrieb an Kinder und Jugendliche verboten.
- DIE ARMBRUST ALS WAFFE
- Köln, im November 2007: Ein 17- und ein 18-Jähriger planen offenbar, für einen Amoklauf an einem Gymnasium der Stadt Armbrüste zu verwenden. Jedenfalls findet die Polizei bei den beiden jungen Leuten solche Waffen. Beide hatte der 18-Jährige gekauft – ganz legal.
- Armbrüste sind als Angriffswaffen jedoch kaum geeignet, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim. Selbst geübte Schützen benötigten mehrere Minuten, um eine Armbrust zu laden.
- In Computer-Spielen, vor allem in Ego-Shootern wie „Half-Life“ oder „Perfect Dark“, wird die Armbrust virtuell gerne als leise und schnell tötende Waffe eingesetzt. Auch in vielen Strategiespielen, die im Mittelalter angesiedelt sind, kann man Armbrust-Schützen entdecken, etwa in Age of Empires II.
Quellen: www.it-recht-kanzlei.de, de.wikipedia.org, www.focus.de
Zusammengestellt von Eberhard Demtröder