- Ein Wuppertaler stellte vor dem Düsseldorfer Landgericht absurde Unterhaltsforderungen
- Als Reichsbürger sieht er sich in Kriegsgefangenschaft
Düsseldorf.
Ein sogenannter Reichsbürger hat in Düsseldorf versucht, 13 000 Euro monatlichen Unterhalt als Kriegsgefangener zu bekommen. Das Sozialgericht habe seine Klage als unzulässig abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.
Der Wuppertaler hatte sich auf die Haager Landkriegsordnung berufen. Als Kriegsgefangener eines besetzten Deutschlands müsse ihm das Sozialamt Unterhalt nach der Besoldungsstufe B 11 zahlen.
Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab
Es fehle schon an einer ladungsfähigen Anschrift, weil nur ein Postfach angegeben sei. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, welchen Rechtsschutz der Kläger von einem Gericht begehre, das nach seiner Überzeugung keine hoheitlichen Befugnisse habe.
Drittens könne der Kläger aus der Haager Landkriegsordnung keine Rechte für sich persönlich ableiten. Das Urteil ist rechtskräftig.
„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an
Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Den „Reichsbürgern“ werden rund 10 000 Menschen zugerechnet, einige sind wegen illegalen Waffenbesitzes und sogar wegen der Anwendung von Gewalt aufgefallen. Die Gruppierung wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
(dpa/lnw)
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