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Mindestabstand zwischen Blitzer und Schild nicht nötig

Mindestabstand zwischen Blitzer und Schild nicht nötig

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Foto: Oliver Mengedoht
Geschwindigkeitsbeschränkung – wie nah darf der Blitzer an einem Verkehrsschild stehen?

An Rhein und Ruhr. 

Radarfallen können in Nordrhein-Westfalen unmittelbar hinter Verkehrsschildern mit Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt werden – einen nicht kontrollierten Mindestabstand muss es nicht geben. Das hat das Innenministerium in Düsseldorf in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine CDU-Anfrage klargestellt. Der Landtagsabgeordnete Theo Kruse hatte darauf hingewiesen, dass es in allen anderen Bundesländern Toleranzzonen von 100 oder 200 Metern zwischen Schild und Blitzern gebe. Dies verhindere, dass Verkehrsteilnehmer sich zu unzumutbaren Vollbremsungen animiert fühlten.

Innenminister Ralf Jäger (SPD) sieht das anders. Eine Toleranzstrecke hinter Temposchildern schaffe einen rechtsfreien Raum, argumentierte er. „Ein Verkehrszeichen entfaltet seine Wirkung grundsätzlich ab seinem Standort.“ Überhöhte Geschwindigkeit sei eine Hauptunfallursache und allein im vergangenen Jahr für ein Drittel aller Unfalltoten verantwortlich gewesen.