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Urteil nach Bluttat in Lünen: Diese Strafe hat der Täter (15) bekommen

Urteil nach Bluttat in Lünen: Diese Strafe hat der Täter (15) bekommen

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Bluttat in Lünen: Die Zusammenfassung

Urteil nach Bluttat in Lünen: Diese Strafe hat der Täter (15) bekommen

Bluttat in Lünen: Die Zusammenfassung

In Lünen wurde am Dienstagmorgen kurz nach 8 Uhr ein jugendlicher Schüler (14) an der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule an der Dammwiese getötet.

Lünen. 

Er hat seinen Mitschüler im Januar an der Gesamtschule in Lünen mit einem Messer tödlich verletzt. Jetzt ist am Dortmunder Landgericht das Urteil gegen Alexander M. (15) gefallen.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde er zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend.

Bluttat in Lünen: Junge (15) zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt

Er soll die Tat im Prozess, der wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, gestanden haben.

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Am 23. Januar war der Täter gemeinsam mit seiner Mutter zu einem Gespräch in die Schule gekommen. Dort traf er dann auch auf sein späteres Opfer, das seine Mutter schief angeguckt haben soll. Daraufhin sei der 15-Jährige ausgerastet und habe auf den Mitschüler eingestochen. Die Mutter musste die Tat ihres Kindes mitansehen.

Mehrere Streitigkeiten im Vorfeld

Die beiden Jungs kannten sich aus der Schule. Im Vorfeld sei es des öfteren zu Streitigkeiten zwischen den beiden Schülern gekommen sein. Der verurteilte Alexander H. galt laut Sozialarbeiterin als aggressiv. Er war zwischenzeitlich auf einer anderen Schule, sollte aber dann zur Käthe-Kollwitz-Gesamtschule zurückkehren.

Schulleiter wirbt für Prävention

Der tödliche Angriff hatte Anfang des Jahres deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Schulleiter Reinhold Bauhus sagte nach der Tat: „Wir werden die Extremsituation nutzen, um darüber nachzudenken, wie wir in Zukunft noch besser präventiv arbeiten können, um Gewalt zu vermeiden. Wir sind eine friedfertige Schule und das soll auch so bleiben.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat noch eine Woche Zeit um Einspruch einzulegen. (ms)