Hamm.
„Mit Felsquellwasser gebraut“ – was kommt einem da als erstes in den Sinn? Hat die Werbung ausreichend Spuren hinterlassen, hat man nun den Jingle und die Kulisse der großen Bierbrauerei Krombacher im Kopf.
Doch genau an dem Begriff „Felsquellwasser“ reibt sich ein Bierbrauer aus Neuss seit nunmehr zwei Jahren. Ende 2017 gewann er am Landgericht Bochum einen Prozess gegen das Unternehmen aus Kreuztal im Siegerland. Krombacher legte Berufung gegen das Urteil ein, nun verhandelt das Oberlandesgericht Hamm im Markenstreit.
Doch was genau ist das Problem mit der sogenannten Wortemarke „Felsquellwasser“?
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Rechtsstreit mit Krombacher: Felsquellwasser Inhaltsstoff oder Wortmarke?
Mit seiner Klage versuchte der Hobbybrauer eine Löschung des Wortes zu erreichen. Er meint: Der Begriff „Felsquellwasser“ werde nicht als Herkunftshinweis für Bier, sondern lediglich in Bezug auf einen Inhaltsstoff benutzt. Ein Bier mit dem Namen „Felsquellwasser“ werde von der Beklagten gerade nicht vertrieben.
Deshalb müsse die Wortmarke gelöscht werden, weil sie über einen Zeitraum von fünf Jahren (in einer sogenannten Benutzungsschonfrist) nicht genutzt worden sei. Das heißt nicht, dass Krombacher das Wort nicht nutzt in seiner Werbung. Der Anwalt, der den Bierbauern vertritt, erklärt gegenüber der NGZ nach dem ersten Prozess: „Der geschützte Begriff muss ernsthaft und markenmäßig genutzt werden. Und genau darum dreht sich der Rechtsstreit.“
Der springende Punkt sei, dass Krombacher davon ausgehe, dass der Begriff Felsquellwasser auf die Herkunft Krombacher hinweise. Felsquellwasser sei jedoch nur die Beschreibung des Produkts. Der Jurist und auch das Landgericht Bochum sah den Begriff nicht als einzigartiges Werbeschlagwort, sondern vielmehr als Inhaltsangabe.
Brauerei will Urteil nicht akzeptieren
Daher sollen auch andere Brauereien Felsquellwasser auf ihr Bier drucken dürfen, ähnlich wie Gerste oder Hopfen. Ein Sprecher des Unternehmens kündigte 2017 bereits an: „Natürlich haben wir den Begriff ,Felsquellwasser‘ markenmäßig benutzt. Von daher sind wir der Meinung, dass die Entscheidung des Gerichts unzutreffend ist.“
Die mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Hamm beginnt am Donnerstag.