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Kormoran-Abschuss empört Umweltschützer in NRW

Kormoran-Abschuss empört Umweltschützer in NRW

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) sorgt für Frust bei Umweltschützern. Der Minister hat einen umstrittenen Erlass seines CDU-Vorgängers Eckhard Uhlenberg zum Abschuss von Kormoranen verlängert. Allerdings unter Auflagen.

Essen. 

Anglern ist er ein Dorn im Auge, manch’ Fischteichbesitzer hält ihn gar für einen „Unterwasserterroristen“. Fest steht: Wo der Kormoran auftaucht (oder besser eintaucht, ins Wasser), sollten Forelle & Co. schleunigst wegtauchen. Der gänsegroße, dunkle Vogel ist ein prima Unterwasserjäger – und er hat richtig Hunger. Dem Kormoran gefällt es in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt 1117 Brutpaare wurden zuletzt gezählt, einige auf der Bislicher Insel und am Baldeneysee.

Der frühere Umweltminister Uhlenberg (CDU) hatte unter Umweltschützern für Empörung gesorgt, als er Kormorane im Jahr 2007 per Erlass zum Abschuss freigab, um Fischbestände zu schützen. Nun hat ausgerechnet auch sein grüner Nachfolger Johannes Remmel den Vogel zum Abschuss freigegeben, allerdings unter Auflagen und lokal sehr begrenzt. Trotzdem, die Umweltverbände Nabu, BUND und LNU kritisieren das scharf. Begründet hat das Ministerium den neuen Erlass mit dem Schutz der Äsche, einem Rote-Liste-Fisch, verwandt mit dem Lachs.

Als „Schadvogel“ deklariert

Umweltschützer wie BUND-Landeschef Holger Sticht halten das für „Etikettenschwindel“. Sie glauben, dass der Erlass Fischereiverbänden und Teichbesitzern entgegenkommt. Zu Unrecht werde der Kormoran als „Schadvogel“ deklariert, heißt es in einer Erklärung der Verbände. Nicht der Hunger des Kormorans sei das Problem für den Bestand der bedrohten Äsche, sondern die begradigten und mit Sperrwerken verbauten Flüsse. Zudem setzten die Erwärmung der Gewässer sowie Verschmutzung und Verschlammung den Fischen zu. Diese Probleme aber löse der Erlass nicht.

Im Ministerium versteht man die Empörung nicht. „Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, den Kormoran-Bestand zu dezimieren“, so ein Sprecher auf Nachfrage der FUNKE-Mediengruppe. Mit dem alten Kormoran-Erlass, der im Jahr 2010 ausgelaufen war, sei die neue Verfügung nicht zu vergleichen. Da waren allein in der letzten Jagdsaison 5115 Kormorane erledigt worden: „Hier aber geht es jetzt nur um Vergrämungsabschuss“, betonte Sprecher: Es sollten nur einzelne Vögel zum Abschuss freigegeben werden, um andere von Fischzügen abzuhalten – und das auch nur in festgelegten Gebieten wie den Oberläufen von Diemel und Dhünn, wo die Äschen eines besonderen Schutzes bedürften. Geangelt werden dürfe dort übrigens nicht. Besitzer von Teichen müssten diese mit Netzen abdecken. Der Erlass ist befristet bis April 2017.