Die fünfte Jahreszeit steht an! Nicht mehr lange, und der Karneval in Köln ist mal wieder außer Rand und Band: Tausende feiern, haben gute Laune und tanzen und schunkeln. Viele von ihnen auf Straßen und Plätzen überall in der ganzen Stadt, wenn die Jecken von Weiberfastnacht (27. Februar) bis Aschermittwoch (5. März) unterwegs sind.
Doch wo viele Menschen feiern, schauen Polizei und Ordnungsamt ganz genau hin. Denn vor allem für Anwohner in der Innenstadt und nahe der beliebten Feierplätze ist der Karneval in Köln immer wieder auch eine Nervenprobe. Bei aller Jeckentreiberei – viele Wildpinkler sorgen für Betroffene für Frust und Wut. Jetzt zieht das Ordnungsamt schon im Vorfeld des Karnevals in Köln alle Register!
Karneval in Köln: Ordnungsamt akzeptiert „keine Entschuldigungen“
Wer feiern und trinken soll, darf das natürlich machen – wenn man sich an die Regeln hält. Und dazu gehört es wie selbstverständlich, dass man nicht einfach pinkeln kann, wo man will (oder muss), falls man einen über den Durst getrunken hat. Wildpinkler haben sich in den letzten Jahren immer wieder als lästige Plage für Stadt und Anwohner gestaltet. Sie verschmutzen die Umwelt, vor allem aber auch Zäune, Mauern, in krassen Fällen auch private Gärten oder Garagen. Damit soll Schluss sein!
In den Feier-Hotspots wird die Stadt Köln rund 1.000 mobile Toiletten und Urinale platzieren, davon allein 670 rund um die Zülpicher Straße, wo das jecke Treiben besonders groß ist. Ordnungsamtsleiter Ralf Mayer stellt klar: „Hier gibt es keine Entschuldigung mehr für Wildpinkeln. Am Ende ist es auch wichtig, dass sich die Feiernden ein bisschen zügeln und respektvoll mit der Natur umgehen.“ Das sollten sie auch, denn wer beim Wildpinkeln erwischt wird, muss eine Strafe von bis zu 200 Euro zahlen!
Warnung an Kiosk- und Ladenbetreiber
Außerdem werden 750 Mülltonnen aufgestellt, fast doppelt so viele wie 2024. Auch da sollte es für Müllmuffel keinerlei Entschuldigung geben, irgendwas in der Natur zu entsorgen. Allein bei diesen Maßnahmen soll es nicht bleiben: Das Ordnungsamt warnt auch Kiosk- und Ladenbetreiber, sollten sie Alkohol oder Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren verkaufen.
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Dann droht das Ordnungsamt sogar mit der Schließung des Geschäfts! Konkret darf Alkohol nicht an Kinder unter 16 Jahren, an unter 18-Jährigen darf zudem kein Tabak, keine Spirituosen, keine Nikotonbeutel und keine Vape-Zigaretten verkauft werden. Falls das noch passiere, wird ein Bußgeld von satten 500 Euro – mindestens – erhoben. Die Kontrollen sollen schon im Vorfeld beginnen – damit der Karneval in Köln friedlich und einigermaßen sauber bleibt…