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Hochzeit in NRW nur mit PCR-Test!? Diese skurrile Regel gilt ab Freitag

Hochzeit in NRW nur mit PCR-Test!? Diese skurrile Regel gilt ab Freitag

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Hochzeit in NRW: Ab Freitag gilt eine skurrile Corona-Regel. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Uwe Anspach

Am Freitag 20. August tritt in NRW die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Damit ändern sich auch die Regeln für alle Paare, die in absehbarer Zeit eine Hochzeit planen.

Private Veranstaltungen mit vielen Gästen waren auch schon in der Vergangenheit nicht einfach zu organiseren. Steigt die Inzidenz jetzt über 35, verschärfen sich die 3G-Regeln in NRW. Wer dann eine Hochzeit plant oder besucht, muss entweder vollständig geimpft oder genesen sein – oder eben negativ getestet. Aber: Ein einfacher Antigen-Schnelltest reicht dann wohl nicht mehr.

Hochzeit in NRW: Nur nicht mit PCR-Test teilnehmen?

Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (Stand: 17. August, HIER nachlesen ) zählt Personen mit einem höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test zwar zu der Gruppe der „Immunisierten“ (§2 Absatz 8, Satz 2) – doch ein paar Absätze darunter gibt es eine wichtige Einschränkung.

Unter dem Punkt „Maskenpflicht“ heißt es in §3 Absatz 6, dass „in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz“ auf das Tragen von Masken verzichtet werden kann – allerdings nur, wenn ausschließlich immunisierte oder getestete Personen teilnehmen.

Doch bei diesen Veranstaltungen gelten plötzlich nur noch Personen mit PCR-Test als „immunisiert“. Ein Antigen-Schnelltest wird dann nicht mehr akzeptiert.

Hochzeit in NRW: PCR-Pflicht bei Veranstaltungen „mit Tanz“

Zu den betroffenen „privaten Feiern mit Tanz“ gehören wohl sicherlich auch Hochzeiten – denn auf welcher Hochzeit kommt es schon vor, dass niemand mal das Tanzbein schwingt?

Klar: Wenn man miteinander tanzt, hat man engeren Körperkontakt, als wenn man sich auf festen Sitzplätzen am Tisch gegenüber sitzt. Dennoch erscheint es etwas skurril, dass man theoretisch „nur“ eine Hochzeit ohne Tanzeinlage veranstalten müsste – und schon wären auch wieder Gäste mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt.

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Der einzige Faktor, der unterscheidet, ob bei einer privaten Feier in Innenräumen Antigen- oder PCR-Tests akzeptiert werden, ist tatsächlich: Wird getanzt oder nicht?

Die neue Schutzverordnung soll zunächst bis zum 17. September gelten. (at)