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Hartz 4 in NRW: Mutter mit vier Kindern ist obdachlos – obwohl das Jobcenter die Miete zahlen sollte

Das Hartz 4 in NRW bereitet einer fünfköpfigen Familie derzeit große Probleme. Wegen eines Missverständnisses sind sie obdachlos.

u00a9 IMAGO / Niehoff

Hartz IV: Diese Nebeneinkünfte müssen beim Jobcenter angegeben werden

Hartz IV Bezieher dürfen was dazu verdienen. Allerdings müssen auch noch andere Einnahmen beim Jobcenter angegeben werden.

Für eine Mutter und ihre vier Kinder begann bereits vor zwei Jahren ein Spießrutenlauf. Weil sie Hartz 4 in NRW bezieht, ist die Frau auf Behörden angewiesen. Diese können sich allerdings nicht einigen. Für die Familie ist es eine nervliche Zerreißprobe.

Zu fünft und ohne Wohnung versuchen sich die Betroffenen zurück ins Leben zu kämpfen. Doch das Jobcenter scheint ihnen jedes Mal einen Strich durch die Rechnung zu machen.

Hartz 4 in NRW wird für eine Familie zum Problem

Menschen, die aktuell nach einer Wohnung suchen, werden bestätigen können, dass der Markt nicht viel hergibt. Muss man dann noch akribisch auf sein Budget achten, steht man derzeit vor einer Mammutaufgabe. Weil eine Familie aus Köln keine Wohnung finden konnte, versuchte sie ihr Glück im Rhein-Kreis Neuss.

Laut „Express“ wurde der Umzug allerdings zu einem echten Alptraum. Wegen Mietrückständen mussten die Betroffenen ihre Wohnung am 12. Januar  zwangsräumen. „Ich muss 900 Euro Miete zahlen und habe vom Jobcenter 800 Euro pro Monat erhalten“, rechtfertigt sich die alleinerziehende Mutter von vier Kindern.

Sie habe extra eine Abtrittserklärung vereinbart. Diese sieht vor, dass das Jobcenter die Miete direkt an den Empfänger überweist. Eben jenes sieht die Verantwortung allerdings bei der Mutter.

Hartz 4 in NRW: Mutter muss vor Gericht

In der Zwischenzeit mietete sich die Familie in einem Monteurzimmer ein. Ein fataler Fehler? „Ich kann mich nicht obdachlos melden. In Mönchengladbach auch nicht, weil ich mich erst dorthin ummelden müsste. Das konnte ich dort auch nicht. Beide Städte schicken mich hin und her“, so die Betroffene. Sie habe eine rechtliche Betreuung zu Rate gezogen, die sie bei Angelegenheiten mit Ämtern und Behörden unterstützen soll.


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Im Falle der Mietschulden muss ein Gericht entscheiden. Am Montag, 30. Januar, muss sich die alleinerziehende Mutter vor dem Düsseldorfer Sozialgericht verantworten. Dem „Express“ zufolge werde dort entschieden, ob das Jobcenter ihre Mietschulden übernehmen muss oder nicht.