Im Jahr 2010 wurde bei einer Frau aus Dorsten Brustkrebs festgestellt. Ihr Frauenarzt hatte ihr allerdings nicht früher zu einer Mammographie geraten. Aus diesem Grund muss er nun 20.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Oberlandesgericht spricht von einem „groben Behandlungsfehler“.
Dorsten.
Ein Dorstener Frauenarzt muss einer Dorstenerin, bei der 2010 Brustkrebs diagnostiziert wurde, 20.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil er ihr nicht früher zu einer Mammographie geraten hat. Das hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm unter teilweiser Abänderung einer Entscheidung des Landgerichts Essen entschieden.
Die heute 66-Jährige war seit langem Patientin des Arztes und ging jährlich zur Brustkrebsvorsorge. 2001 wurde bei ihr eine Mammographie durchgeführt, die nächste erst 2010. Dabei wurde Brustkrebs festgestellt. Die Patientin musste operiert werden und sich anschließend einer Strahlen- und einer Chemotherapie unterziehen.
Krebs wäre weniger belastend gewesen
Von ihrem Arzt verlangte sie Schadensersatz von 25.000 Euro und führte an, der Krebs hätte früher erkannt und weniger belastend behandelt werden können, wenn der Arzt ihr schon früher zu einer Mammographie geraten hätte.
Das OLG Hamm hat dem Klagebegehren weitgehend entsprochen. Der Arzt hafte, weil er der Klägerin nicht bereits 2008 zu einer Mammographie geraten habe. Das sei als grober Behandlungsfehler zu bewerten, zumal er seiner Patientin ein Medikament verordnet habe, welches dass Brustkrebsrisiko erhöht. Zugunsten der Klägerin nahm das Gericht an, dass die Krankheit bei früherer Entdeckung nicht so weit fortgeschritten und weniger belastend zu behandeln gewesen wäre. Ein medizinischer Sachverständiger hatte diese Annahme unterstützt.