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Flughafen Düsseldorf: Zoll kontrolliert Reisende – plötzlich kommt DAS zum Vorschein

Flughafen Düsseldorf: Zoll kontrolliert Reisende – plötzlich kommt DAS zum Vorschein

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Das sind unsere Flughäfen in NRW

Flughafen Düsseldorf: Zoll kontrolliert Reisende – plötzlich kommt DAS zum Vorschein

Das sind unsere Flughäfen in NRW

Jedes Jahr starten oder landen mehrere Millionen Passagiere an deutschen Flughäfen. Im Jahr 2020 wurden an deutschen Flughäfen 247,8 Millionen Passagiere befördert. Viele von ihnen auch von NRW aus. Doch welche Flughäfen gibt es in NRW? Wir zeigen sie euch.

Düsseldorf. 

Zollbeamte haben am Flughafen Düsseldorf einen sehr clever versteckten Fund gemacht.

Denn im Gepäck einer Frau (65) haben die Zollbeamten am Flughafen Düsseldorf eine Menge Bargeld gefunden.

Am Flughafen Düsseldorf haben Zollbeamte einen dicken Fisch gefunden

Und das in einem kreativen Versteck.

Denn die 65-Jährige aus Bielefeld war auf dem Weg nach Hause aus Moskau kommend als sie kontrolliert worden ist.

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Auf die Frage, wie viel sie insgesamt an Barmittel dabei habe, gab sie an, dass sie Barmittel in der „erlaubten Höhe“ dabei habe. Die Beamten fragten nun genauer nach und fragten explizit nach Barmitteln im Wert von über 10.000 Euro. Dies verneinte die Reisende ausdrücklich.

Reisende versteckte Tausende von Euro in Taschenkalender

Bei der Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner schließlich einen Taschenkalender, verschlossen mit einem Gummiband. Da es ungewöhnlich erschien, dass die Reisende einen sechs Jahre alten Kalender mit sich führte, öffneten die Zöllner ihn und entdeckten, dass er weit mehr als nur alte Termine enthielt.

Der Kalender wurde derart präpariert, dass der Innenteil entnommen wurde uns so ein Hohlraum entstand, in dem Bargeld versteckt werden konnte. Insgesamt fanden die Beamten im Kalender 9.500 Euro, aufgeteilt in 100 und 500 Euro Noten.

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Zollfrei dürfen nur 10.000 Euro eingeführt werden nach Deutschland

Bei der weiteren Kontrolle entdeckten sie zudem einen russischen Reisepass, der weitere 1.250 Euro an Bargeld enthielt. Da hiermit die anmeldefreie Grenze von 10.000 Euro überschritten war und die Reisende ausdrücklich angab, nicht mehr als die „erlaubte Höhe“ mitzuführen, leiteten die Zöllner ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Nichtanmeldung von Barmitteln bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gegen die Reisende ein.

Sie gab an, das Geld bereits bei der Ausreise aus Deutschland nach Russland mit sich geführt zu haben, um dort Medikamente zu erwerben.

Doch die Zöllner stellten weder Arzneimittel, noch eine Barmittelanmeldung für die Ausreise fest. (fb)