Thomas Heiske soll die Bundeskanzlerin via Facebook verunglimpft haben. Die eigene Partei geht auf Abstand. Heiske selbst „bereut nichts“.
Schermbeck.
Am Freitag war alles gelöscht, bereinigt. „Ein Dankeschön an alle echten Freunde, die heute in hunderten von Nachrichten ihre Unterstützung für mich und meinen Kampf für die freie Meinungsäußerung zum Ausdruck gebracht haben“, übermittelt Thomas Heiske via Facebook. Er fühle sich „in menschenverachtender Form angegriffen, an den Pranger gestellt“. Alle übrigen Einträge: verschwunden. Heiske betonte noch am Abend; er bereue nichts und habe auch nichts gelöscht, dies habe vermutlich interne Gründe. Der Sachverhalt: Auf Facebook hatte er Nazi-Vergleiche herangezogen, unter anderem zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Hitler. Jetzt droht ihm ein Parteiausschlussverfahren. Man distanziere sich in aller Schärfe, so FDP-Kreisvorsitzender Michael Terwiesche. Am Samstag entscheidet die Kreis-FDP über ihr weiteres Vorgehen.
Terwiesche weiter: Vergleiche mit dem Dritten Reich und der Stalin-Diktatur, wie sie auf Facebook stattgefunden hätten – das Gleichstellen Merkels mit Hitler und dem nordkoreanischen Diktator Kim Jong Un, das Verhöhnen von Flüchtlingen, das Gleichsetzen von Politikern mit Verbrechern und Psychopathen sowie der Vergleich von Menschen mit Tieren „sind für Freie Demokraten ein völlig untaugliches und inakzeptables Mittel der politischen Auseinandersetzung.“
Nicht die erste Entgleisung von Thomas Heiske
Thomas Heiske, 49, Rechtsanwalt, seit 1999 im Schermbecker Rat und dort einziges, meist schweigsames FDP-Mitglied, war bereits im Herbst durch eine populistische Pressemitteilung aufgefallen, in der er dazu aufgefordert hatte, zugeteilte Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückzuschicken. Später soll er sich immer wieder entsprechend auf Facebook geäußert haben. Bürgermeister Mike Rexforth machte seinerzeit eine „Aufforderung zum Rechtsbruch“ aus und rügte Heiske öffentlich.
Nach den aktuellen Äußerungen wandte sich die Gemeinde an den Städte- und Gemeindebund, um sich über etwaige Maßnahmen gegen Heiske zu informieren. Die Antwort: Dies falle nicht in die Kompetenz des Bürgermeisters, die Äußerungen seien im privaten Umfeld gefallen – es liege bei den Betroffenen, also etwa bei der Bundeskanzlerin, Strafanzeige zu erstatten. Disziplinarmaßnahmen könne sonst nur die FDP ergreifen .
SPD-Chefin Doris Schiewer schämt sich für Heiske
FDP-Kreisvorsitzender Terwiesche hatte gestern alle Hände voll damit zu tun, Presseanfragen zu beantworten. Bei ihrem heutigen Kreisparteitag stimmt die FDP über einen Dringlichkeitsantrag ab, in dem Heiske aufgefordert wird, die Partei zu verlassen und sein Ratsmandat zurückzugeben.
Herbert Tekaat als Vertreter des Bürgermeisters, wurde deutlich. „Ich finde das Ganze ungeheuerlich.“ Seiner Einschätzung nach sei es nüchtern betrachtet kaum möglich, die anstehende Integration der Flüchtlinge mit jemandem zu bewältigen, der entsprechende Thesen und Parolen verbreite. Harsche Kritik kam auch von der Politik. „Ich schäme mich für Herrn Heiske“, so SPD-Chefin Doris Schiewer. „Wir als SPD distanzieren uns von derart radikalen Äußerungen. Für mich bedeutet das: Distanz.“ Als „ungeheuerlich“ wertete CDU-Fraktionschef Klaus Schetter die zitierten Äußerungen. „Eine Zusammenarbeit ist in diesem Fall kaum noch möglich.“
Rückendeckung von Schermbecks FDP-Chef Terstegen
Während sich Thomas Heiske am Freitag gegenüber der NRZ auf das Recht zur freien Meinungsäußerung berief („Mir tut jeder leid, der bereuen müsste, seine Meinung gesagt zu haben“) und sich über den Gegenwind aus der eigenen Partei wunderte, stellte sich Schermbecks FDP-Chef Mark Terstegen hinter seinen Vize. Der Ortsverband stärke ihm den Rücken. Bei den Facebook-Zitaten habe es sich um zusammenhanglose „Ausschnitte“ gehandelt. Wobei: „Einiges hätte man gehaltvoller formulieren können…“
Anders sieht es die FDP im Kreis. Die heutige Zustimmung für die Rücktrittsforderung kann wohl vorausgesetzt werden. Kommt der FDP-Politiker, der gerade als Vize-Vorsitzender der Schermbecker FDP bestätigt wurde, der Aufforderung nicht nach, entscheidet das Landesschiedsgericht über einen möglichen Ausschluss aus der Partei.