Notärzte sind binnen Minuten am Einsatzort. Das hat einen Preis, der in die Milliarden geht und über die Krankenversicherung getragen wird. Der Gesetzgeber wollte den Krankenkassen die Anfahrten nur auflasten, wenn sie „zwingend erforderlich“ sind. In der Logik der Paragrafen sind sie das, wenn die Fahrt ein Ziel hat: das Krankenhaus. Tatsächlich bestätigen Ärzte und Feuerwehrleute, dass es viele nichtige Alarme gibt. Für solche Vorkommnisse haben alle Gemeinden die Gebührenordnungen in den letzten Jahren drastisch angehoben. Fälle wie der der Familie Huchel liegen zwar erkennbar anders, fallen aber unter dieselben Vorschriften. Manche Kassen in NRW regeln dieses Problem schon heute im Sinne der Patienten. AOK-Regionalleiter Dieter Hillemacher: „Wir lassen uns das Notfallprotokoll schicken und prüfen, ob der Einsatz medizinisch erforderlich war.“ Bei grobem Eigenverschulden zahle die Kasse allerdings nicht.
Fahrt muss „zwingend erforderlich“ sein
Fahrt muss „zwingend erforderlich“ sein