„Bitte verhalten Sie sich auf dem gesamten Bahnhofsgelände so, dass Sie niemanden gefährden, behindern oder stören“, heißt es in der Hausordnung der Deutschen Bahn. Die Liste der 22 Verbote ist an jedem Bahnhof in NRW angebracht.
Auf zahlreichen Schildern werden Fahrgäste der Deutschen Bahn auf weitere Risiken hingewiesen. Das alles hat natürlich bei der großen Zahl an täglichen Fahrgästen und der immensen Gefahr, die von den tonnenschweren Zügen ausgeht, auch seine Daseinsberechtigung. Doch nicht jedes Verbot scheint auf den ersten Blick Sinn zu ergeben – manches auch nicht auf den zweiten, wie dieser Fall aus Krefeld (NRW) beweist.
Deutsche Bahn in NRW: Schild irritiert
Der Krefelder Hauptbahnhof, oder zumindest der Vorplatz, gleicht dieser Tage einer riesigen Baustelle. Seit Herbst 2023 wird das Areal für 13 Millionen Euro umgebaut, um einen barrierefreien Zugang für alle Fahrgäste zu den Haltestellen der Straßenbahnen zu ermöglichen. Vorher mussten sie hier beispielsweise mehrere Stufen erklimmen, um in die alten Waggons der Rheinbahn-Linie U76 nach Düsseldorf zu gelangen.
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Große Teile des Hauptbahnhofs waren wegen der umfangreichen Bauarbeiten über Wochen gesperrt. Auf dem Vorplatz standen diverse Baucontainer. Als diese abgebaut wurden, wunderten sich Kunden der Deutschen Bahn über ein Schild im Eingangsbereich. Darauf hieß es: „Fahrrad abstellen verboten. Bitte benutzen Sie die Radstation.“ Das Kuriose: Das Schild mit dem Logo der Deutschen Bahn wurde direkt an einer Abstellfläche installiert, die eindeutig für Fahrräder gedacht ist. Anders sind die Stahlständer links neben dem Bereich der Eingang zum Krefelder Bahnhof nicht zu interpretieren.
So reagiert die Deutsche Bahn
Will die Deutsche Bahn in Krefeld also tatsächlich verhindern, dass Drahtesel im Freien abgestellt werden? Auf Nachfrage von DER WESTEN teilte das Unternehmen jedoch mit: „Die Fläche liegt in der Zuständigkeit der Stadt Krefeld“.
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Die Verwaltung sollte schließlich umgehend reagieren. Seitdem ist klar: Das Schild erfüllt an dieser Stelle keinen Zweck und wurde abgehangen. Fahrradfahrer können also beruhigt sein – sie können die Fahrradständer nutzen, ohne Gefahr zu laufen, womöglich „abgeschleppt“ zu werden. Ende gut, alles gut.