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Deutsche Bahn in NRW: Polizei-Einsatz im ICE – weil Passagiere ihren Hunger nicht im Griff hatten

Hunger-Notfall in einem Zug der Deutschen Bahn in NRW. Die Polizei erwischte zwei Männer im ICE-Bordbistro.

Deutsche Bahn in NRW
© IMAGO / Mollenhauer

Deutsche Bahn

Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Ungewöhnlicher Polizei-Einsatz in einem Zug der Deutschen Bahn in NRW in der Nacht auf Montag (7. November). Beamte der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof erhielten aus einem einfahrenden ICE heraus einen Notruf. Grund dafür waren zwei Männer (25 und 26), die gegen 2 Uhr im Bordbistro des Schnellzugs der Deutschen Bahn in NRW zuschlugen.

Bislang waren die beiden Osnabrücker noch niemals polizeilich in Erscheinung getreten. Doch ihre Not schien in dieser Nacht so groß zu sein, dass sie sich nicht mehr zusammenreißen konnten. Einsatzkräfte der Polizei sollten sie schließlich auf frischer Tat ertappen.

Deutsche Bahn in NRW: Hungrige Passagiere werden kriminell

Immer wenn der kleine Hunger kommt. Manche werden in solchen Situationen zur Diva – andere kriminell. Letzteres trifft auf die beiden jungen Männer zu, am frühen Montagmorgen mit dem ICE 920 Richtung Koblenz Hauptbahnhof fuhren. Sie konnten sich offensichtlich nicht damit abfinden, dass das Bordbistro der Deutschen Bahn in dieser Nacht geschlossen hatten.

Da nahmen die beiden hungrigen Männer ihr Schicksal selbst in die Hand. Sie machten sich am Rolltor der Theke zu schaffen und drückten es mit Gewalt auf. Danach bediente sich das Duo an den Snacks.

Deutsche Bahn in NRW: Passagiere treiben es auf die Spitze

Als die Einsatzkräfte im Bordbistro eintrafen, saßen die beiden Passagiere in einem Meer aus Snacks und leeren Verpackungen. „Neben dem Verzehr von Speisen, gönnten sie sich auch Bier“, teilte eine Sprecherin der Bundespolizei mit. Der gesamte Warenwert: 45 Euro.


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Was sie zu der Aktion geritten hatte, wollten die beiden Männer nicht beantworten. Das Angebot eines Atemalkoholtests lehnten beide ebenfalls ab. Die Beamten belehrten die bis dato unauffällig gebliebenen Männer. Eine Anzeige haben beide jetzt dennoch am Hals. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen „Besonders schwerem Fall des Diebstahls“ (Paragraph 243 des Strafgesetzbuchs) ein. Im Falle einer Verurteilung müssten die Osnabrücker mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren rechnen, die bei Ersttätern auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.