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Der DSDS-„Checker“ muss wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht

Der DSDS-„Checker“ muss wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht

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Courage FEstival in Moyland Foto: Kurt Michelis WAZ / FotoPool
„Checker“ Thomas Karaoglan muss sich wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht verantworten. Laut einem Medienbericht findet der Prozess gegen den Ex-DSDS-Kandidaten am 7. März statt. Der als „Checker“ bekannte Musiker soll einen zwölfjährigen Jungen missbraucht haben. Er weist die Vorwürfe zurück.

Ahaus. 

Der ehemalige DSDS-Kandidat Thomas Karaoglan, besser bekannt als „Der Checker“, muss sich laut Medienberichten wegen Kindemissbrauchs vor Gericht verantworten. Das Hauptverfahren sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft eröffnet worden, bestätigte der Direktor des Amtsgerichts Ahaus gegenüber Bild.de.

Der Prozess soll am 7. März eröffnet werden. Die Staatsanwaltschaft Münster konnte den Termin auf Anfrage der WAZ Mediengruppe nicht bestätigen, das Amtsgericht war am Nachmittag nicht zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-jährigen Karaoglan vor, sich zweimal an einem minderjährigen Jungen vergangen zu haben. Er soll das Opfer, das laut Medienberichten zum Tatzeitpunkt zwölf Jahre alt war, bei einem Konzert in Münster kennengelernt haben. Über das Internet blieben die beiden in Kontakt. Bei mehreren Treffen soll es dann zum Missbrauch gekommen sein.

Als die Vorwürfe bekannt wurden, ließ Karaoglan sie über sein Management dementieren. Manager Manuel Pielka sagte: „Thomas hat ganz sicher keinerlei Hang zu Minderjährigen und gleichgeschlechtlichen Beziehungen.“ Er sei 100-prozentig sicher, dass alles widerlegt werden könne. „Wer Thomas kennt, weiß: Der ist zwar schon in manches Fettnäpfchen getreten und hat oft große Klappe – aber sowas, das ist undenkbar.“