Seit Beginn der Pandemie in Deutschland gibt es Menschen, die glauben Corona gäbe es gar nicht.
Die die Impfung gegen Corona ablehnen. Auch in NRW leben solche Menschen.
Auch Ärzte sind unter denjenigen, die es mit den Vorschriften nicht immer ganz genau nehmen. Die Ärztekammer in NRW geht jetzt gegen sie vor!
Corona in NRW: Ärztekammer prüft Ärzte
Die Ärztekammer in Nordrhein-Westfalen hat bisher rund 170 Beschwerden über Ärzte und Ärztinnen geprüft, denen ein schlechter Umgang mit der Corona-Pandemie vorgeworfen wird.
Dabei ging es oft um die rechtliche Auslegung der Corona-Schutzverordnung. Aber auch Corona-Leugner gibt es in der Ärzteschaft. Das sind Menschen, die behaupten, dass es das Virus gar nicht gäbe. Verbreitet ist auch die Ansicht, dass es nicht so gefährlich sei.
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Corona in NRW (Stand: 13. Januar):
- 7-Tage-Inzidenz: 416,7
- Neuinfektionen zum Vortag: 17.236 Fälle
- Erstimpfungen in Prozent: 78,6
- Vollständige Impfung in Prozent: 75,2
- Booster-Impfungen in Prozent: 46,8
- Todesfälle insgesamt: 20.697
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Besonders in den Fokus geraten sind Ärzte, die Blanko-Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt hätten. Ebenso Ärzte, die die Gefahren der Erkrankung heruntergespielt hätten.
Bei 24 Beschwerden ging es um echte Corona-Leugner. 15 weitere Beschwerden beträfen Impfgegner in der Ärzteschaft, antwortete die Ärztekammer auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Corona in NRW: Staatsanwaltschaft ermittelt
Mittlerweile sei ein Teil der Verfahren eingestellt worden, heißt es. In einem anderen allerdings ermittelt jetzt sogar die Staatsanwaltschaft. Es geht um den Verdacht „der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. In drei Fällen hat die Kammer Nordrhein zudem ein berufsgerichtliches Verfahren beantragt, teilte eine Sprecherin mit. Auch hier wurde in einem Fall Strafanzeige erstattet.
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Bei einem berufsgerichtlichen Verstoß kann ein Arzt mit einer Mahnung, einer Rüge mit und ohne Gelstrafe oder einer anderen berufsgerichtlichen Maßnahme rechnen.
Bei einem berufsgerichtlichen Verfahren handelt es sich um ein Verfahren gegen „berufsunwürdige Handlungen“. Also zum Beispiel einen Arzt, der gegen die Pflichten verstößt, die er als Mitglied der Kammer hat, um das Ansehen seines Berufes zu schützen. (dpa)