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Butter voller Keime: Kerrygold weist Vorwürfe entschieden zurück und hat diese Erklärung parat

Butter voller Keime: Kerrygold weist Vorwürfe entschieden zurück und hat diese Erklärung parat

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Foto: Volker Herold / WAZ FotoPool

Neukirchen-Vluyn. 

Diese Meldung sorgte am Mittwoch bei Verbrauchern für Bauchschmerzen: Die Original Irische Süßrahm-Butter von Kerry­gold bekam von Stiftung Warentest nur die Note „Mangelhaft“. Im Labor wurde hier eine hohe Zahl an Keimen festgestellt, was auf mangelnde Hygiene bei der Produktion schließen lässt.

Dem widerspricht Kerrygold in einer Stellungnahme vehement.

„Nach Bekanntwerden der kritischen Beurteilung haben wir sofort nochmals die Dokumentation über die Produktion des entsprechenden Tages geprüft. Alle unsere Produkte werden in regelmäßigen Abständen hinsichtlich unterschiedlichster Qualitätskriterien kontrolliert und die Ergebnisse protokolliert“, schreibt der Konzern. Zur Zeit der Untersuchung, im November 2017, seien alle Produkte zu 100 Prozent in Ordnung gewesen.

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Unterbrechung der Kühlkette soll Keime verursacht haben

Daher hält es Kerrygold für wahrscheinlich, „dass bei den von der Stiftung Warentest untersuchten Produkten eine Unterbrechung der Kühlkette zu dieser erhöhten mikrobiologischen Belastung geführt hat.“ Produkte mit dem getesteten Mindesthaltbarkeitsdatum seien seit November 2017 nicht mehr auf dem Markt.

Das irische Unternehmen weißt darauf hin, dass die letzte Hygieneüberprüfung im Betrieb im Februar 2018 statt gefunden hat und ohne jegliche Beanstandung abgeschlossen wurde.

Diese Kriterien muss Markenbutter erfüllen

Für Butter gibt es zwei Handelsklassen: „Deutsche Markenbutter“ und „Deutsche Molkereibutter“. An Molkereibutter werden geringere Anforderungen gestellt. Welche Kriterien die Deutsche Markenbutter erfüllen muss, erklärt die Stiftung Warentest:

Zutaten: Um sich Deutsche Markenbutter nennen zu dürfen, muss die Butter unmittelbar aus pasteurisiertem Rahm hergestellt werden. Bei der Produktion erlaubt sind nur Wasser und Speisesalz. Welche Milchsäurebakterien die Molkerei zusetzen darf, ist ebenfalls vorgegeben.

Kontrollen: Hersteller müssen eine Zulassung beantragen, wenn sie Deutsche Markenbutter produzieren wollen. Nach der Zulassung muss der Hersteller weiter jeden Monat Proben an die zuständige amtliche Qualitätskontrolle zur Untersuchung schicken.

Fünf Punkte: Amtliche Kontrolleure prüfen Eigenschaften wie Aussehen, Geruch, Geschmack. Auch die Textur – Strukturen in der Butter wie Poren, Schichten und Risse – wird geprüft. Weiterhin spielen pH-Wert, Streichfähigkeit und Wasserverteilung eine Rolle. Deutsche Markenbutter muss in diesen Kategorien jeweils mindestens vier von fünf Punkten erreichen.