Oberhausen.
Wenn man gegen den FC Bayern antritt, ist ein Unentschieden ein achtbares Resultat – vermutlich deswegen war dem ehemaligen Leiter des FC Bayern-Fanshops die Erleichterung ins Gesicht geschrieben, als sehr schnell klar wurde: Dieser Gütetermin vor dem Arbeitsgericht endet tatsächlich gütlich.
„Mir blutet das Herz“, hatte der 50-Jährige schon vorab erklärt. Als Bayern-Fan hatte er fast 19 Jahre lang in dem Shop gearbeitet, Ex-Präsident UIi Hoeneß hat ihm sogar mal in einer familiären Notlage massiv geholfen, die Dankbarkeit für Hoeneß und den Verein ist bei ihm trotz des zuletzt zerrütteten Verhältnisses immer noch spürbar.
In den letzten Jahren fühlte er sich durch seines Erachtens kleinliche Vorgaben und strengere Regularien gegängelt. Er, der sich eher als Teamplayer denn als Controller verstand, machte seinem Unmut in Schreiben an die Vorstandsmitglieder des FC Bayern Luft (die NRZ berichtete).
Kritik, die nicht gut ankam. Im Gegenzug gab es noch mehr Kritik, der Shopleiter fühlte sich gemobbt, nahm sich einen Anwalt. Als dieser die Gründung eines Betriebsrates vorschlug, musste der 50-Jährige nur noch einmal in den Shop kommen: Um seine fristlose Kündigung entgegenzunehmen.
Die ist jetzt vom Tisch. Stattdessen, so Klägeranwalt Christian Nohr wird wegen des zerrütteten Arbeitsverhältnisses fristgerecht gekündigt, bis zum 31. Juli ist der Shopleiter bei vollen Bezügen freigestellt, er bekommt eine Abfindung. „Das ist ein goldener Handschlag“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ansonsten wurde Stillschweigen vereinbart. Deswegen wird der FC Bayern auch nicht aufklären, worin die angeblichen „Pflichtwidrigkeiten“ des Shopleiters bestanden haben sollen.
Ob der weltgrößte Fußballverein auch am Donnerstag mit einer großzügigen finanziellen Abfindung oder Schadenersatz-Zahlungen Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten: Dann wird über die Videoüberwachung des Sozialraums gestritten, Rechtsanwalt Nohr sieht zudem die Stellung der Datenschutzbeauftragten bei dem Fußballverein kritisch: Heidi Schwarzenbeck, Tochter des einstigen Abwehrhaudegens und Weltmeisters von 1974, Georg „Katsche“ Schwarzenbeck, ist nicht nur für den Datenschutz zuständig, sondern gleichzeitig in der Abteilung für Recht und Personal – und das sei nicht zulässig.