Anwalt von Düsseldorfer Raucher ist ein Super-Nichtraucher
„Nichtraucher sind viel zu tolerant.“ Das hat Martin Laupe-Assmann gesagt. Er ist Ex-Raucher, kompromisslos, er klagte bereits gegen Rauch in einer Kantine. Laupe-Assman ist aber auch: der Anwalt von Friedhelm Adolfs – jenem Düsseldorfer, dem die Wohnung wegen zu viel Rauchs gekündigt wurde.
Düsseldorf.
Martin Lauppe-Assmann hasst Rauch. Ist ja oft so mit den ehemaligen Rauchern: Sie reagieren besonders bissig auf Qualm. „Nichtraucher sind viel zu tolerant“, hat der 54-Jährige mal provoziert, und druckreif gepredigt, „jeder darf seiner Sucht frönen, aber nicht, wenn er andere damit belästigt.“
Martin Lauppe-Assmann hat sogar schon für den Nichtraucherschutz geklagt, auf seine „körperliche Unversehrtheit“ gepocht. Das wäre natürlich alles nicht der Rede wert, wenn Martin Lauppe-Assmann nicht der Anwalt von Friedhelm Adolfs wäre. Friedhelm Adolfs ist der 75-jährige Mann aus Düsseldorf, dem die Wohnung gekündigt wurde. Weil er angeblich zu viel raucht und zu wenig lüftet. Seite an Seite gehen die beiden nun in Berufung. Geht das?
„Das sind für mich zwei völlig verschiedene Dinge“
„Das sind für mich zwei völlig verschiedene Dinge“, beteuert Lauppe-Assmann. Ja, er sei überzeugter Nichtraucher, aber dass ein alter Mann nach 40 Jahren aus der Wohnung fliege, „weil er in seinen eigenen vier Wänden raucht, ist skandalös“.
Dass womöglich Rauch ins Haus abziehe, liege an einer undichten Tür. Und außerdem rauchten ja auch andere Leute im Haus. Im Keller hätte der Lebensgefährte der Vermieterin schon Partys gefeiert.
Lauppe-Assmann, in Münster geboren, in Düsseldorf ansässig, hatte vor sechs Jahren die Präsidentin des Mönchengladbacher Landgerichts verklagt. Weil in der Kantine nach 14 Uhr geraucht werden darf. Damals argumentierte er: Passivrauchen sei erwiesenermaßen gefährlich.
Anwalt ist sich sicher, in der Berufung zu gewinnen
„Ich will ja rauchfrei mein Essen einnehmen“, sagt der Anwalt. Er habe verloren; die Präsidentin sei eine Opportunistin, schimpft er: „Das sind ja hinterher die gleichen, die Bußgelder für Kneipen verhängen, in denen geraucht wird, obwohl man da ja freiwillig reingeht. Zum Essen gibt es keinen anderen Platz als die Kantine.“
Den Fall Adolfs werde er in der Berufung allerdings gewinnen, da ist er sicher und bietet gleich mal eine Wette an. Am 19. Dezember weiß man, ob er den Mund zu voll genommen hat. Dann wird verhandelt, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte.
Adolfs, für eine Weile Deutschlands bekanntester Raucher nach Helmut Schmidt, durfte mittlerweile bei Maischberger im TV plaudern und hatte sogar Besuch vom russischen Fernsehen. Die Gage: eine Flasche Wodka. Und, na klar, eine Schachtel Zigaretten.