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16-jähriger Tierquäler muss 80 Sozialstunden leisten

16-jähriger Tierquäler muss 80 Sozialstunden leisten

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Prozess gegen Jugendliche Schläger Foto: Jakob Studnar/WAZ FotoPool
In einem Fall von Tierquälerei ist ein 16-jähriger Viersener zu 80 Sozialstunden verurteilt worden. Er hatte das Kaninchen seiner Schwester schwer misshandelt. Ein Video von der Tat tauchte im Internet auf. Der Jugendliche war in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Viersen geständig.

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Die Bilder sind grausam. Aus reiner Langeweile quälte ein damals 15-Jähriger aus Viersen im Oktober vergangenen Jahres das Kaninchen seiner Schwester. Er schleuderte das Tier mehrmals mit voller Wucht gegen die Wand, schlug es, traktierte das quiekende Kaninchen mit Tritten und zog es an Vorder- und Hinterläufen auseinander.

Das wehrlose Tier erlitt bei den Attacken Schmerzen, überlebte das Martyrium aber. Ein Freund filmte die Misshandlungen. Auf dem Video hört man Lachen. Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde der heute 16-Jährige nun verurteilt. Er muss 80 Sozialstunden ableisten. Sein Freund war damals zwölf Jahre alt und kann daher noch nicht belangt werden.

Jugendlicher zeigte Reue

Vor dem Amtsgericht Viersen zeigte sich Täter am Dienstag geläutert. „Der Jugendliche hat die Tat gestanden und vor Gericht Reue gezeigt“, sagt Gerichtssprecher Dr. Martin Alberring.

Schon im Vorfeld der Verhandlung habe sich der Jugendliche intensiv mit seiner Tat auseinandergesetzt, nahm unter anderem an einer neunmonatigen Erziehungsmaßnahme in einer pädagogischen Einrichtung teil. Ein Grund, weshalb das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, den Jungen zu zwei Wochen Dauerarrest zu verurteilen, nicht nachkam. „Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Den hat das Gericht in diesem Fall berücksichtigt“, erklärt Dr. Alberring.

Jungen verschickten Quäl-Video

Dass der 16-Jährige angeklagt wurde, haben die Jungen ihrem eigenen Geltungsbedürfnis zu verdanken. Sie verschicken das Video der Tierquälerei in ihrem Freundeskreis. Dabei entdeckte die Mutter eines Freundes den langen Film und veröffentlichte ihn bei Facebook.

Dort schlugen die Bilder hohe Wellen. Böse Kommentare bis hin zur Androhung von Gewalt und Belagerungen des Elternhauses waren die Folge. Der Junge zog vorübergehend aus. Die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein und klagte den Jugendlichen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an.