Eine Menge Güter und Dienstleistungen sind über die Monate fast unbezahlbar geworden. Da müssen viele Menschen jeden Cent zweimal umdrehen. Daher lohnt sich ein Antrag auf Wohngeld.
Dieses hat den Vorteil, dass nahezu jeder es beantragen kann. Aber eine wichtige Bedingung ist das Einkommen. Wie viel du verdienen darfst, um das Wohngeld zu erhalten, erfährst du hier.
Wohngeld: Wie hoch ist das Mindesteinkommen?
Wer dringend eine Finanzspritze braucht, dem kann das Wohngeld je nach Bedingung unter die Arme greifen. Denn den Zuschuss kann jeder Bundesbürger beantragen, der zwar genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten, aber nicht ausreichend Einkommen für die Wohnkosten hat. Sowohl Mieter als auch Eigentümer können Anspruch auf Wohngeld haben.
Da das Wohngeld nur als Zuschuss für die Wohnkosten gilt, muss ein bestimmtes Mindesteinkommen nachgewiesen werden. Das soll verhindern, dass das Wohngeld zu etwas anderem als den Wohnzwecken verwendet wird. Die monatliche Einkommensgrenze im Jahr 2023 für den Wohngeldbezug liegt bei einem 1-Personen-Haushalt auf Mietstufe I bei 1.372 Euro. Bei einem 2-Personen-Haushalt derselben Mietstufe beträgt die Grenze 1.854 Euro.
Wohngeld: Was ist die Grenze?
Doch was ist jetzt die Obergrenze beim Einkommen, um das Wohngeld zu bekommen? Grundsätzlich ist jedes Einkommen beim Wohngeld relevant. Hier handelt es sich meist um das Bruttoeinkommen aus den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, welches man als Arbeitnehmer erhält. Dieses wird, um die Werbungskosten gemindert, beim Wohngeld Antrag angegeben.
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Da die Kosten für den Wohnraum je nach Stadt oder Gemeinde zum Teil deutlich abweichen, gibt es Einkommensgrenzen, die nach den Mietstufen I (günstigste Mietstufe) bis VII (teuerste Mietstufe) entsprechend der Wohngeldtabellen aufgebaut sind. Die Mietstufen können >>hier für jedes Bundesland eingesehen werden. Generell gilt seit Januar 2023 aber: Lebt nur eine Person im Haushalt, beträgt die Grenze 1.466 Euro. Besteht der Haushalt aus zwei Personen, sind es 1.976 Euro. Bei drei Personen 2.458 Euro.
Haushaltsmitglieder sind, neben dem Wohngeldberechtigten, alle Personen, die mit ihm im Haushalt leben. Dazu gehören zum Beispiel Ehegatten, Eltern, Kinder aber auch Nichten, Neffen und andere Personen.