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Wie ein Schwerkranker im Alleingang drei Gesetze umkrempelt

Wie ein Schwerkranker im Alleingang drei Gesetze umkrempelt

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Symbolbild Foto: getty
Mit extremer Hartnäckigkeit kämpft Horst Glanzer als Ein-Mann-Lobby gegen die Versicherungsbranche und hat Erfolg – obwohl er körperlich am Ende ist.

Essen. 

Angefangen hatte alles mit einem Schnupfen. Heute, zwölf Jahre später, ist Horst Glanzer ein schwerkranker Mann. Seine Kieferknochen sind von Eiter zerfressen, er hat Schmerzen, Herzprobleme und ist finanziell ruiniert. „Ich stehe kurz vor der Obdachlosigkeit“, sagt er. Schuld daran seien seine Krankenversicherung und die deutsche Justiz. Als Ein-Mann-Lobby führt er seit Jahren Krieg gegen die Versicherungswirtschaft, gegen „das System“, wie er sagt. Und er hat Erfolg. Zwei Gesetzesreformen hat er quasi im Alleingang auf den Weg gebracht, eine dritte könnte noch in diesem Jahr durchschlagen.

Wie geht das? Dass ein Einzelner Gesetze ändert? Vermutlich ist es seine ungeheuerliche Hartnäckigkeit. Der Ex-Polizist aus Bayern kennt die Telefonnummern von Abgeordneten auswendig, ruft sie regelmäßig an. Abwimmeln funktioniert nicht bei ihm, man kann sagen: Horst Glanzer scheut sich nicht, zu nerven – egal, ob Minister oder Richter.

„Der Glanzer-Horst ist ja schlau und hat ein gutes Netzwerk“, sagt der Bayer, der oft von sich in der dritten Person spricht. Aus dem, was er erzählt, scheint immer wieder eine gute Portion Humor durch. Man kann sich vorstellen, dass dieser Mann vor seiner Erkrankung ein höchst lebenslustiger Mensch war.

Seit Jahren permanente Schmerzen

Das Meiste, was er jetzt am Telefon erzählt, ist hingegen überhaupt nicht lustig. Er spricht von den permanenten Schmerzen, mit denen er seit zwölf Jahren lebt. Kauen könne er kaum noch, weil ihm Zähne fehlen. „Hinter dem Ohr hab ich ein Loch, da ist der Knochen weg.“

Manchmal ist das, was er sagt, nicht leicht nachvollziehbar. Zum Beispiel dies: Die Versicherung bedrohe und verfolge ihn, weil er ihr ein Dorn im Auge sei. Überprüfen lässt sich das nicht, die Versicherungen streiten die Vorwürfe vehement ab. Ihn aber treibt das Gefühl des Verfolgtseins so weit, dass er untergetaucht ist. Nicht einmal seine Familie weiß, wo er jetzt lebt. Zu erreichen ist er nur über ein Mobilfunktelefon.

Doch Horst Glanzer ist mehr als ein Verschwörungstheoretiker, vieles von dem, was er sagt, kann er belegen. Und er treibt seine Sache weiter voran. Die Motivation: „Was mir passiert ist, soll niemandem sonst je wieder passieren“, sagt er.

Und damit sind wir beim Kern der Geschichte von Horst Glanzer.

Tennisballgroße Eitermasse hinter dem Auge

2003 erkrankt er an einer schweren Nasennebenhöhlenentzündung. Eine tennisballgroße Eitermasse ist in seinem Kopf, umspült sein Auge. Der Patient muss schnell operiert werden. In einem ärztlichen Gutachten steht: „Herr Glanzer ist in höchstem Maße Risikopatient“, wegen diverser Vorerkrankungen sei eine stationäre Behandlung unbedingt notwendig.

[kein Linktext vorhanden] Der Polizeibeamte ist Privatpatient und erbittet bei seiner Versicherung sowie einer Zusatzversicherung eine Zusage über die Übernahme der Kosten der Behandlung. Die Versicherung aber sieht keinen Grund für eine stationäre Therapie, lehnt eine Deckungszusage zunächst ab und fordert weitere Unterlagen an. Monate später nach langem Hin und Her erst kommt dann doch die Zusage. Zu spät, wie Glanzer sagt. Inzwischen sei die Entzündung derart schlimm geworden, dass er in Lebensgefahr geschwebt habe. Das legt auch ein Gutachten nahe.

Seinen Polizeidienst muss er aufgeben, die Krankheit hat ihn arg geschwächt. Er verklagt seine Versicherungen auf Schadenersatz, scheitert aber. Seine Berufung wird abgewiesen.

Justizministerin hilft mit

Damit könnte die Geschichte zu Ende sein. Aber sie geht weiter. Und hier kommt die bemerkenswerte Hartnäckigkeit des Horst Glanzer ins Spiel.

Wie ein moderner Michael Kohlhaas pocht er auf sein Recht. Sein Misserfolg vor Gericht liegt aus seiner Sicht an einer ungerechten Zivilprozessordnung: Richtern war es damals noch erlaubt, Klagen ohne Anhörung abzuweisen, wenn sie davon ausgingen, dass sie keine Aussicht auf Erfolg haben würden. Das ist jetzt nicht mehr möglich: 2011 wurde die Prozessordnung tatsächlich geändert. Und verantwortlich für das neue Gesetz ist letztlich Horst Glanzer, der sich mit seiner hartnäckigen Lobby-Arbeit prominente Unterstützung sichert: Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe mit zum Gelingen beigetragen: „Ich verehre diese Frau“, sagt Glanzer.

Sein nächstes Ziel erreicht er 2013. Weil er dem Zögern seiner Versicherung die Schuld am fatalen Verlauf seiner Krankheit gibt, will er, das Zu- oder Absagen zur Kostenübernahme schneller erfolgen müssen. Er reicht eine Petition ein – und tatsächlich beschließt der Bundestag, dass Versicherungen ihre Entscheidung in akuten Fällen sofort oder spätestens innerhalb von zwei Wochen mitteilen müssen.

Wie im Fall Gustl Mollath

Und Horst Glanzer macht weiter, reicht noch eine Petition beim Bundestag ein, telefoniert wieder mit Abgeordneten, bleibt unbequem. Sein neuester Gesetzentwurf schafft es schließlich als Passage in den Koalitionsvertrag. Diesmal geht es um das Sachverständigenrecht. Er kritisiert, dass Sachverständige häufig befangen oder schlicht nicht fachkundig seien. Das wiederum könne zu Fehlurteilen vor Gericht führen. Ein prominentes Beispiel dafür war zuletzt der Fall um Gustl Mollath, der aufgrund eines zweifelhaften Gutachtens Jahre in der Psychiatrie verbrachte.

Geplant ist nun, dass die beteiligten Parteien vor der Ernennung eines Sachverständigen vom Gericht angehört werden müssen und Gutachter einen möglichen Interessenkonflikt selbst anzeigen müssen. Außerdem soll es Fristen für die Anfertigung von Gutachten geben.

Der Bund der Versicherten begrüßt die geplante Reform. „Gutachter, die überwiegend von Aufträgen der Versicherungswirtschaft leben, können erfahrungsgemäß oftmals der Versuchung erliegen, zu deren Gunsten zu urteilen, damit sie künftig auch wieder mit Gutachten beauftragt werden“, sagt Sprecherin Claudia Frenz. Dies entspreche in keiner Weise den Anforderungen an eine neutrale und unabhängige Begutachtung. „Der Versicherungsnehmer erwartet eine objektive Beurteilung seines Schadens, auf die er einen Anspruch hat“, sagt Frenz.

„Der Glanzer-Horst hilft den Menschen“

Und Horst Glanzer ist schon siegessicher: „Wir werden es durchbringen das Gesetz“, sagt er. Noch im Dezember könnte es spruchreif sein. Ein Gesetz, dass es vielen Versicherten bei Gerichtsstreitigkeiten leichter machen wird.

Wenn die Reform tatsächlich durch ist, hat Horst Glanzer dreimal das Gesetz geändert – als Einzelkämpfer. Ihm selbst indes nutzt das nichts mehr. Den Schadensersatz, den er vor Gericht erstreiten wollte, wird er nie bekommen. „Körperlich bin ich am Ende, und juristisch bin ich austherapiert“, sagt er. Aus Sicht der Versicherungen ist der Fall in der Tat abgeschlossen, Horst Glanzer habe alle ihm zustehenden Zahlungen erhalten, teilt eine der Gesellschaften mit.

Jetzt habe er nach all den Prozessen 300.000 Euro Schulden, sagt Horst Glanzer. Ist es an der Zeit, die ganze Sache ruhen zu lassen? Die Antwort kommt schnell: „Nein. Ich will weiter gegen die Versicherung vorgehen. Wenn ich aufhöre, dann werd‘ ich depressiv. Und das will ich nicht, denn wissens: ich lieb ja das Leben.“