Am 25. Mai ist Kommunal- und Europawahl. Wer will, kann jetzt schon abstimmen – per Briefwahl. Braucht man dafür eigentlich eine Entschuldigung? Wie lange darf man sich Zeit lassen? Und wie wählt man per Brief, wenn man der Post nicht traut? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Sobald die Wahlbenachrichtigung da ist. Die Wahlämter der Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben nach den Osterferien damit begonnen, die Benachrichtigungen zu verschicken. Auf der Rückseite dieser Postkarten ist der Antrag für einen Wahlschein aufgedruckt – einfach ausfüllen und zurück damit in die Post.
Etliche Gemeinden in NRW bieten außerdem – wie schon bei der Bundestagswahl 2013 – die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen schon vor Eintreffen der Wahlbenachrichtigung online zu beantragen. Wer es eilig hat, sollte jetzt auf der Internet-Seite seiner Gemeinde nachsehen, ob das Online-Verfahren schon läuft. Telefonisch oder per E-Mail geht es allerdings nicht. Und wer für jemand anderen Briefwahl beantragt, braucht eine Vollmacht.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Bei der Kommunalwahl dürfen alle Einwohner ab 16 Jahren wählen, die eine EU-Staatsbürgerschaft haben. Bei der Europawahl liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann Briefwahlunterlagen beantragen, wenn er am 25. Mai nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder will. Gründe dafür muss man schon seit Jahren nicht mehr angeben.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Briefwähler bekommen noch einmal Post vom Wahlamt. Darin sind üblicherweise: ein Wahlschein, ein amtlicher Stimmzettel, ein amtlicher Stimmzettelumschlag, ein amtlicher Wahlbriefumschlag, ein Formular „Versicherung an Eides statt“ – sowie eine bebilderte Anleitung, in der genau steht, welcher Zettel wie auszufüllen ist und in welchen Umschlag er nachher gehört.
In den Kommunen und in der EU wird gleichzeitig gewählt. Läuft die Briefwahl gemeinsam oder getrennt ab?
Wer in diesem Jahr Briefwahl beantragt, sollte sich auf einen dicken Stapel Post gefasst machen. Weil für die meisten Bürger Kommunal- und Europawahl zusammenfallen, sind es nicht nur Wahlschein, Stimmzettel und zwei Umschläge. Sondern Wahlschein, zwei Stimmzettel und drei Umschläge.
Und vielleicht sind bei Ihnen auch noch der Bürgermeister, der Integrationsrat und eine Bezirksvertretung zu wählen? Der Landrat? Dann gibt es auch dafür noch Stimmzettel und Umschläge.
Wie lange habe ich Zeit?
Landeswahlleiterin Helga Block empfiehlt, die Briefwahlunterlagen schnell zu beantragen und sie dann „rechtzeitig“ in die Post zu stecken oder bei der Verwaltung abzugeben, damit es keine Probleme gibt. Rechtzeitig heißt für sie „einige Tage vor dem Wahltag“. Grundsätzlich kann man aber auch noch am Freitag vor der Wahl und zwar bis 18 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. (In Extremfällen kann man sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Das gilt aber nur für Personen, die ohne eigenes Verschulden auf der Wählerliste fehlen – und für plötzlich Erkrankte. Die müssen die Erkrankung aber auch nachweisen).
Der Wahlbrief muss wie alle anderen Stimmen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr an der zuständigen Stelle vorliegen. Welche Stelle das ist und wie man sie auch kurz vor knapp noch erreicht, sollte man bei der örtlichen Verwaltung erfragen.
Wer garantiert mir, dass die Unterlagen auch ankommen und meine Stimme gezählt wird?
Das garantiert keiner – und wegen eines unterwegs verloren gegangenen Wahlbriefes ist noch keine Wahl wiederholt worden. Die Post transportiert wie immer. Wer ihr nicht vertraut, sollte seine Wahlunterlagen selbst bei der Verwaltung abholen und den Wahlbrief auch selbst dort wieder abgeben.
Natürlich kann man seine Unterlagen auch einem Bekannten auf dem Weg ins Rathaus mitgeben – wenn man diesem Bekannten denn mehr vertraut als der Post.
Muss ich den Wahlbrief frankieren?
Wer den Brief in Deutschland in die Post gibt, zahlt nichts. Anders ist es im Ausland: Da muss der Brief frankiert werden. Wie hoch – das sollte man bei der dortigen Post erfragen.
Und wenn mir das alles zu kompliziert wird – kann ich mich umentscheiden?
Wer Briefwahl beantragt hat und es sich dann anders überlegt, der kann am Ende doch noch an der Urnenwahl teilnehmen. Er muss aber unbedingt daran denken, den Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen herauszuziehen und mit ins Wahllokal zu nehmen. Beziehungsweise: Bei dieser Wahl sind es zwei, einer für die Kommune und einer für Europa. Die mitgebrachten Wahlscheine braucht der Wahlvorstand als Beweis dafür, dass ihr Inhaber die Briefwahlunterlagen zwar bekommen, aber nicht benutzt hat. Sonst hätte er ja doppelt abstimmen können. Und das ist des Wahlvorstands größte Sorge.