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Energiekrise: Verbraucher sollen auf Wärmepumpen umsteigen – doch jetzt gibt es ein gewaltiges Problem

Verbraucher sollen nach dem neuen Heizungsgesetz auch auf Wärmepumpen umstellen. Doch was mit den Pumpen passiert, macht sprachlos.

Wärmepumpe
© IMAGO/Silas Stein

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Das von der Ampel-Koalition um Olaf Scholz, Robert Habeck und Christian Lindner beschlossene Heizungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Verbraucher auf Wärmepumpen oder vergleichbare Alternativen umsteigen sollen. Doch was mit den Pumpen passiert, ist kaum zu glauben!

Unfassbar, aber in Deutschland werden immer mehr Wärmepumpen geklaut. Offenbar haben sich Kriminelle ein neues „Geschäftsfeld“ erschlossen. Besonders gefährdet sind die vor dem Haus angebrachten Luft-Wasser-Wärmepumpen. Der Schaden beläuft sich nicht selten auf einen fünfstelligen Betrag.

Energiekrise: Wer zahlt den Schaden für die gestohlene Pumpe?

Dann stellt sich die Frage: Zahlt meine Gebäudeversicherung den Schaden, wenn die Pumpe gestohlen wurde? „Wie immer kommt es bei dieser Frage auf den konkreten Vertrag an“, sagt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale. „Geschädigte können nicht davon ausgehen, dass die Versicherung in jedem Fall bezahlt. In der Regel ist nämlich eine Zusatzversicherung nötig.“

So erzählt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein von einem Fall, in dem eine Wärmepumpe im Wert von 15.000 Euro gestohlen wurde, die Versicherung den Verlust jedoch nicht bezahlen wollte. Die Verbraucherzentrale sagt dazu: „Die Wärmepumpe war nicht in der Gebäudeversicherung mitversichert. Da sich die Wärmepumpe nicht im, sondern vor dem Haus befindet, bleibt die Hausbesitzerin auf den Kosten sitzen.“

Laut dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg sei damit zu rechnen, „dass in diesem Deliktsbereich zukünftig ein Anstieg zu verzeichnen sein wird“. Denn es gebe für die Pumpen mittlerweile „in weiten Teilen der Welt“ einen Absatzmarkt. Bereits jetzt verzeichnen dem „Spiegel“ zufolge zahlreiche Landespolizeibehörden Fälle von Diebstählen. Außer in Baden-Württemberg seien den Landeskriminalämtern in Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt Fälle bekannt.



Die Verbraucherzentrale Thüringen rät deshalb beim Einbau der Wärmepumpe den Versicherungsschutz zu überprüfen: „Bei Bedarf sollte die Wärmepumpe explizit in den Vertrag aufgenommen werden.“