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Vaterschaftsurlaub kommt nicht voran: Wann löst die Ampel endlich dieses Versprechen ein?

Die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kompliziert, und nicht leicht zu beantworten. Die Ampel will Abhilfe schaffen. Aber wann?

Die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kompliziert, und nicht leicht zu beantworten. Die Ampel will Abhilfe schaffen. Aber wann?
© IMAGO/ingimage

Studie: Ampel hat zur Halbzeit viel umgesetzt - Eindruck aber schwach

Die Ampel-Regierung kommt einer Analyse der Bertelsmann Stiftung zufolge mit ihren Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag gut voran. Doch die Studie zeigt auch, wie unzufrieden die Bevölkerung mit der Arbeit der drei Ampel-Parteien in der Regierung ist.

Corona, Klimakrise, Krieg in Europa – die Ampel-Regierung muss in Krisenzeiten regieren und hat sich trotzdem viel vorgenommen. 453 Versprechen sind im Koalitionsvertrag festgehalten. Jetzt ist Halbzeit für rot, gelb, grün – und somit Zeit für eine Bilanz.

Laut einer Analyse der Bertelsmann Stiftung mit der Universität Trier und der Denkfabrik „Das Progressive Zentrum“ sowie einer parallel dazu durchgeführten repräsentativen Umfrage hat die Ampel 38 Prozent der Versprechen vollständig oder teilweise eingelöst. 12 Prozent befinden sich „im Prozess ihrer Erfüllung“, 14 Prozent seien „substanziell angegangen“. Bleibt ein vor allem für Familien wichtiges Koalitionsversprechen bislang auf der Strecke?

Vaterschaftsurlaub: Nach Geburt zwei Wochen frei

So versprechen SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag: „Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben.“

Heißt: Für die ersten zehn Arbeitstage nach der Geburt sollen diese bei vollem Lohnausgleich freigestellt werden – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll so gefördert werden. Begriffe dafür sind verschiedene im Umlauf: Vaterschaftsurlaub zum Beispiel – Familienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnet die Auszeit als „Familienstartzeit“.

Doch wann startet dieses Vorhaben? Auf Anfrage betont das Familienministerium: „Der Gesetzesentwurf zur Familienstartzeit ist erarbeitet und wird derzeit zwischen den Ressorts beraten.“ Dasselbe gelte auch für den weiteren Zeitplan sowie den Termin eines möglichen Inkrafttretens der Regelungen. Ein konkretes Datum wird also noch nicht genannt.

Vaterschaftsurlaub wird teilweise schon angeboten

Der Softwarekonzern SAP nimmt das Vorhaben selbst in die Hand. So teilte das Unternehmen am Donnerstag (14. September) mit, ab 2024 Väter oder andere Partner nach der Geburt ihres Kindes sechs Wochen bezahlt freizustellen. „Wir wollen damit zeigen, dass Familienvereinbarkeit und Karriere machen keine Widersprüche sind“, sagte der Personalchef von SAP in Deutschland, Cawa Younosi.

Auch das Familienministerium will damit einen „Anreiz  zur partnerschaftlichen Aufgabenteilung setzen“. Weiter betont eine Sprecherin: „Ziel ist es, dem Partner oder der Partnerin Zeit zu geben, sich um die Mutter und das neugeborene Kind in der anspruchsvollen Zeit nach der Geburt zu kümmern“.

In einigen Unternehmen (56 Prozent) wird auch bereits versucht, dieses Ziel zu erreichen. Allerdings von deutlich kürzerer Dauer. So bieten sie den Mitarbeitenden Sonderurlaub an, in der Regel dauert dieser aber nicht länger als zwei Tage. Zu diesem Ergebnis kam eine Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Familienministeriums.


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Der DAX-Konzern SAP rechne laut „Business Insider“ mit bis zu 800 Vätern und mit Kosten von mehreren Millionen Euro pro Jahr. Das könnte sich mit der von der Ampel versprochenen „Familienstartzeit“ ändern. Der Gesetzentwurf des Familienministeriums sieht vor, dass die Kosten nicht die Arbeitgebenden selbst tragen sollen.

„Stattdessen sollen diese durch ein Umlageverfahren finanziert werden“, so die Sprecherin auf Anfrage. Heißt: Die Kosten sollen solidarisch von der Gesamtheit der Arbeitgebenden getragen werden. Denn auch „unabhängig davon, ob sie Personen beschäftigen, die Anspruch auf Mutterschaftsleistungen oder nun auch Partnerschaftslohn haben“, sollen alle in die Umlage zahlen, so die Sprecherin weiter.