Veröffentlicht inPolitik

Urlaubsgeld: So erhältst du ohne großen Aufwand mehrere hundert Euro zusätzlich

Ein netter Bonus für die Ferien: Mit recht wenig Aufwand kannst du ein schönes zusätzliches Urlaubsgeld bekommen.

Zuschuss zum Urlaubsgeld 2023.
© IMAGO/Daniel Scharinger

Hat man ein Recht auf unbezahlten Urlaub?

Hat man ein Recht auf unbezahlten Urlaub? Wir erklären, wann er genehmigt wird und was zu beachten ist.

Ein schöner Zuschuss für die nächste Reise im Sommer: Du kannst als Arbeitnehmer an einige Hundert Euro Urlaubsgeld kommen. Allerdings gilt das nur für bestimmte Gruppen unter den Beschäftigten.

Welche das sind und was du genau tun musst, um an das Sonder-Urlaubsgeld zu kommen – wir klären dich mit diesem Artikel auf!

Urlaubsgeld 2023: Das ist der Weg zu deinem Zuschuss

Viele schauen in die Röhre: Nach Angaben der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erhalten nur 46 Prozent aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft in Deutschland Urlaubsgeld. Wer im Tarifvertrag ist, hat bessere Karten: 74 Prozent bekommen Urlaubsgeld.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) belohnt seine Mitglieder aber nun mit besonderen Vorteilen. Es gibt Zuschüsse zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2023.

Allerdings bezieht sich dieser Bonus nur auf Arbeitnehmer in Leiharbeit. Die können, je nach Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb, einen Antrag bei der Gewerkschaft stellen. So gibt es zwischen 100 bis 350 Euro zusätzlich zum Urlaubsgeld. Und sogar zwischen 250 bis 500 Euro zusätzlich zum Weihnachtsgeld. Also insgesamt maximal 850 Euro obendrauf in diesem Jahr!

Urlaubsgeld-Extra: Das sind die Voraussetzungen für die Überweisung

Aber Achtung: Um an die Extrazahlung zum Urlaubsgeld zu kommen, musst du den Antrag bis spätestens 30. Juni beim DGB einreichen. Es reicht auch per E-Mail, ganz formlos.


Das wird dich auch interessieren:


Der DGB lässt sich nicht austricksen

Wer nun noch schnell in die Gewerkschaft eintreten will, um pünktlich zum Sommer abzukassieren, geht aber leer aus. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass man mindestens sechs Monate Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft ist und zudem noch mindestens sechs Monate im Verleihbetrieb.

Dennoch könnte das Belohnungsprogramm für einige Leiharbeiter ein zusätzlicher Anreiz sein, dauerhaft in einer DGB-Gewerkschaft Mitglied zu werden.