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Streit um deutsches Inzestverbot geht in neue Runde

Streit um deutsches Inzestverbot geht in neue Runde

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Foto: LAIF
Der juristische Streit umd das Inzestverbot in Deutschland geht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in eine neue Runde. Kläger Patrick S. aus Leipzig, der eine Liebesbeziehung zu seiner Schwester hatte, beantragte eine neue Prüfung, nachdem eine Beschwerde abgewiesen worden war.

Straßburg. 

Der Rechtsstreit um das deutsche Inzestverbot geht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in eine neue Runde. Der Kläger Patrick S. aus Leipzig, dessen Liebesbeziehung zu seiner Schwester vor einigen Jahren bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, beantragte eine neue Prüfung, wie sein Anwalt Endrik Wilhelm am Montag mitteilte. Vor knapp drei Monaten hatte eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts die Beschwerde von Patrick S. abgewiesen. Wilhelm verlangt nun eine Überprüfung durch Großen Kammer. Der Gerichtshof kann dem Antrag stattgeben, er muss dies aber nicht.

Patrick S. und seine Schwester waren getrennt voneinander aufgewachsen und hatten sich erst als junge Erwachsene kennengelernt. Zwischen den beiden entwickelte sich eine Liebesbeziehung, das Paar bekam zwischen 2001 und 2005 vier Kinder. Patrick S. wurde wegen Beischlafs mit Verwandten mehrfach verurteilt und war gut drei Jahre in Haft. Er zog bis vor das Bundesverfassungsgericht, das seine Beschwerde im Februar 2008 abwies.

Patrick S. wirft der deutschen Justiz vor, sie habe seine Familie zerstört

Die Verfahren gegen die Schwester, die leicht geistesbehindert ist, wurden eingestellt. Im Zuge des Strafverfahrens trennte sich das Paar, drei Kinder wurden in Pflegefamilien untergebracht, die jüngste Tochter lebt bei der Mutter. Patrick S. wirft der deutschen Justiz vor, sie habe seine Familie zerstört.

Sein Anwalt argumentierte nun, das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs vom vom April habe die wichtigste Frage unbeantwortet gelassen: Ob sexuelle Beziehungen zwischen zwei Erwachsenen, die beide einwilligen, eine Straftat seien. Das Argument der kleinen Kammer, Liebe unter Geschwistern sei in einer Mehrheit der europäischen Länder untersagt, sei nicht akzeptabel. Aufgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention sei es ja gerade, Minderheiten vor der Meinung der Mehrheit zu schützen.

Sollte der Gerichtshof den Fall an die Große Kammer überweisen, werden deren 17 Richter prüfen, ob Deutschland in diesem Fall gegen das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens verstoßen hat. Die Urteile der Großen Kammer sind definitiv und müssen von den Unterzeichnern der Menschenrechtskonvention umgesetzt werden. Patrick S. verlangt vom deutschen Staat 36.000 Euro Schadensersatz. (afp)