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Steuer: Aufgepasst! DAS machen viele – doch wehe, das Finanzamt bekommt Wind davon

Viele holen sich Unterstützung, wenn sie ihre Steuer machen. Das ist allerdings in einigen Fällen ordnungswidrig und kostet viel Geld!

Hilfe bei der Steuer kann vielen teuer zu stehen kommen.
u00a9 IMAGO / Pond5 Images

Deutschlandticket bei der Steuererklärung angeben: Achtung, das kann dich viel Geld kosten!

Welche finanziellen Vorteile gibt es für Berufspendler bei der Steuererklärung? Finanzexperte Simon Neumann klärt auf.

Nur die wenigsten freuen sich darauf, eine Steuererklärung zu machen. Denn diese ist mit viel Arbeit verbunden. Doch bei der Steuer kann ein großer Fehler viel Geld kosten.

Denn viele holen sich Unterstützung bei der Steuererklärung. Das ist allerdings in einigen Fällen ordnungswidrig!

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Steuer: Diesen Fehler machen viele

Vielen winkt auch in diesem Jahr wieder eine Steuererklärung. Dabei kann die Erstellung einer Erklärung äußerst mühsam sein. Darum ist vielen ein wenig Unterstützung beim Papierkram gerne willkommen. Doch das ist nicht immer legal. Denn im Gegensatz zu einem Steuerberater oder einem Lohnhilfeverein, droht Strafe, wenn man sich von Privatpersonen helfen lässt.

Dann handelt es sich nämlich illegale Unterstützung bei der Steuererklärung und eine Ordnungswidrigkeit, wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtet. Schnell kann daraufhin ein dickes Bußgeld winken. Bis zu 5.000 Euro musst du dafür blechen!

Laut dem Steuerberatungsgesetz dürfen nur ausdrücklich dazu berechtigte Personen und Vereinigungen bei der Steuererklärung helfen. Dazu zählen Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerprogramme, wie beispielsweise „WISO Steuer“. Steuerliche Unterstützung durch andere Personen und Organisationen zählen nicht. In solchen Fällen ist von unerlaubter Hilfe die Rede.

Ausnahme-Regel in DIESEN Fällen

Einige Ausnahmen gibt es aber. Bei der Steuer dürfen nur Personen helfen, die nach §15 der Abgabenordnung als Angehörige gelten. Nahe Verwandte dürfen also unentgeltlich bei der Steuererklärung helfen – und natürlich gilt das auch in umgekehrter Richtung. Im Hauptformular der Steuerdokumente können Mitwirkende eingetragen werden. Als Mitwirkende gelten zum Beispiel Ehegatten oder Verpartnerte, Enge Verwandte wie Eltern oder Geschwister und auch Verlobte oder Verschwägerte gerader Linie.


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Dabei sollte das Verwandtschaftsverhältnis und die Kontaktinformationen angeben werden. So kann das Finanzamt bei Rückfragen schriftlich oder telefonisch in Verbindung treten.  Andere Personen wie Bekannte, Nachbarn, Freunde, Studienkollegen oder Arbeitskollegen dürfen nicht helfen, um bei der Steuer wieder etwas rauszuholen.