Nicht nur die Blätter fallen von den Bäumen, sondern auch die Temperaturen auf dem Thermometer. Während es draußen immer kälter wird, entfacht bei dem ein oder anderen wohl schon der Wunsch, die Heizungen aufzudrehen. Doch das Heizen bringt nicht nur angenehme Temperaturen, sondern auch die unvermeidliche Abrechnung am Ende. Doch bei der Steuer kann man was rausholen!
Aber keine Sorge, denn die gute Nachricht ist: Die Kosten für die wohlige Wärme können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Steueranwalt und smartsteuer-Chef Stefan Heine gibt im Interview mit dieser Redaktion Einblicke, welche Energiekosten sich absetzen lassen.
In diesen Fällen kannst du Energiekosten absetzen
Zunächst muss man festhalten, dass Arbeitnehmer im Normalfall keine Energiekosten absetzen können, da es sich um private Ausgaben handelt. Aber es gibt einige Ausnahmen, wie Stefan Heine verrät.
Wer ein Arbeitszimmer zu beruflichen Zwecken nutzt, kann die Energiekosten anteilig, entsprechend der Quadratmeterzahl, steuerlich abziehen. Und dann gibt es noch die doppelte Haushaltsführung. Ein Beispiel: „Man wohnt in Hannover, arbeitet aber in Berlin. Dann kann man die Kosten für die Berliner Wohnung komplett absetzen, dabei gibt es einen Höchstbetrag von 1.000 Euro für die Wohnung inklusive Nebenkosten jeden Monat“, erklärt Heine.
Die Kosten beim beruflichen Wohnsitz können also – anders als beim Arbeitszimmer – nicht anteilig, sondern komplett von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem muss in diesem Fall nicht aus dem Home Office gearbeitet werden. „Alle Kosten, die dort entstehen, können abgesetzt werden, sind aber auf 1.000 Euro gedeckelt. Wer mehr zahlt, muss diese auch selbst tragen“, so der Steueranwalt.
Steuer: Gespart werden kann auch beim E-Auto
Auch können Energiekosten bei Firmenwägen abgesetzt werden. „Wer einen Dienstwagen gestellt bekommt, muss, wenn es ein Verbrenner ist, ein Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuern“, erklärt Heine. Bei einem Wert von 60.000 Euro müsse man jeden Monat 600 Euro als Einnahme versteuern. Anders sieht das bei Elektroautos aus: „Bei einem E-Auto, das maximal 60.000 Euro kostet, müssen nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden – also anstelle von 600 Euro nur 150 Euro.“
Für das Laden der E-Autos könne der Arbeitgeber außerdem Pauschalen zahlen. „Bietet der Arbeitgeber eine Lademöglichkeit an, dann kann er eine monatliche Pauschale von 30 Euro
zahlen, wenn nicht, dann sogar 70 Euro“, so Heine. Wenn keine Pauschale möglich sei, dann müsse der Stromvertrag eingereicht werden, der Arbeitgeber erstatte dann die
Kosten.
Belege sollten immer aufbewahrt werden
Auf was müssen Arbeitnehmer mit eigenem Arbeitszimmer, doppelter Haushaltsführung oder E-Dienstwagen achten? Grundsätzlich gilt: „Normalerweise müssen beim Finanzamt keine Belege eingereicht werden, es reicht, wenn Belege aufbewahrt werden. Denn das
Finanzamt kann diese anfordern“, erklärt Heine.
Bei einem Arbeitszimmer könnte man zum Beispiel den Grundriss einreichen und
alle Versorgungs-Rechnungen. Bei der doppelten Haushaltsführung sollte man
ebenso die Rechnungen vorlegen, hier reicht aber der Mietvertrag.
Der Steuerexperte betont dazu: „Das Finanzamt wird vermutlich, gerade im ersten Jahr, nach dem Beruf, der Größe der Wohnung, der Größe des Arbeitszimmers fragen.“ Das Arbeitszimmer dürfe dabei nur zu zehn Prozent für andere private Zwecke genutzt werden. Heißt: „Eine Küche kann nicht für mehrere Zwecke genutzt werden, kann also nicht als Arbeitszimmer angegeben werden.“ Das kann nur ein Zimmer sein, das geschlossen werden kann. Außerdem sollte man belegen, dass das Arbeitszimmer der „Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit“ ist. Dafür gibt es verschiedene Kriterien, wichtigstes ist laut Heine die Zeit, die darin verbracht wird.
Steuer: So viel kannst du sparen!
Wer seine Energiekosten von der Steuer absetzt, kann richtig sparen. Der Experte rechnet vor: „Gehen wir mal davon aus, dass das Arbeitszimmer 10 Prozent der Wohnungs- oder Hausfläche einnimmt. Dann sind es bei 3.500 Euro Energiekosten im Jahr heruntergerechnet fürs Arbeitszimmer 350 Euro. Wenn man das absetzt, kann man rund 200 Euro sparen.“ Und: „Bei 12.000 Euro Kosten für die doppelte Haushaltsführung, wird man je nach Steuersatz um die 5.000 Euro sparen können.“
Außerdem können Mieter Kosten aus der Nebenkostenabrechnung, wie die Wartung der Therme, zu 20 Prozent absetzen. „Diese werden oft vergessen, da sie auf der Abrechnung des Vermieters meist versteckt sind“, mahnt Heine.
Der Steueranwalt erinnert außerdem an die Dezemberhilfe aus dem vergangenen Jahr, bei der die Versorger den Abschlag nicht von den Gas-Kunden eingezogen haben. „Nach dem Jahressteuergesetz 2022 ist diese Hilfe steuerpflichtig, muss also in der Steuererklärung eingetragen werden.“ Doch laut einem Gesetzentwurf soll die Steuerpflicht gestrichen werden. „Stand heute kann man nicht sagen, ob man das in der Steuererklärung 2023 angeben muss oder nicht, das wird sich wahrscheinlich Mitte Dezember entscheiden“, so Heine.