Früher wurde der Personalausweis kostenlos an alle Bürger ausgegeben. Inzwischen zahlen wir für die Ausstellung des Scheckkarten-Formats erkleckliche Gebühren. Nun mehren sich die Städte, die ihren Bürgern für abgelaufene Dokumente Strafgebühren aufbrummen. Köln ist schon dabei, Dortmund demnächst.
Dortmund/Essen.
Die Pläne der Stadt Dortmund, von Bürgern mit einem länger abgelaufenen Bundespersonalausweis zehn Euro Strafgeld zu kassieren, werden in den Rathäusern anderer Ruhr-Großstädte nicht verfolgt.
„Das gibt es bei uns nicht“, heißt es in Essens Stadtverwaltung. Auch Duisburg kennt solche Regeln nicht und hat keine Planung dafür.
Allerdings strafen eine Reihe von mittleren Kommunen wie Menden, Olpe und Meschede im Sauerland, Schwelm und Bergisch-Gladbach, aber auch die einzige NRW-Millionenstadt Köln nachlässige „Perso“- Inhaber auf diese Weise ab – und dies mit teils deftigen Beträgen.
So kostet in Schwelm die Zeitüberschreitung 25 Euro, in Bergisch-Gladbach musste eine 69-jährige Ausweissünderin 50 Euro zahlen. Je Jahr ohne Gültigkeit erhöht sich die Summe dort um weitere 50 Euro.
Dortmund sucht „nicht gezielt“
Dortmund erwartet für 2015 ein Defizit von 87,9 Millionen Euro und steht unter massivem Haushaltsdruck. Die Stadt hat ein Sanierungskonzept vorgelegt, über das der Rat entscheiden soll; die neue Personalausweis-Strafe ist ein Teil davon. „Wir werden aber nicht gezielt nach Bürgern mit abgelaufenen Personalausweisen suchen“, versichert Stadtsprecher Michael Meiners. Das Strafgeld solle erst fällig sein, wenn sich beim Kontakt mit einem Amt herausstellt, dass der Ausweis seit mindestens sechs Monaten abgelaufen ist.
Rechtlich sind kassierende Kommunen auf der sicheren Seite. Ungültige Ausweise sind ordnungswidrig. Das Ausweisgesetz lässt Strafen bis zu 3000 Euro zu.